Änderungen des Mietrechts

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Pa.Iv. 15.455, 16.458, 16.459 und 18.475

Die Gewerkschaften lehnen die von der Rechtskommission des Nationalrats präsentierten, auf der Basis der im Betreff o.g. parlamentarischen Initiativen ausgearbeiteten Vorentwürfe für Änderungen des Obligationen- beziehungsweise des Mietrechts rundweg ab. Dies ganz grundsätzlich zunächst deshalb, weil es sich bei allen vier Vorlagen um Verschlechterungen des Mietrechts handelt. Sie vergrössern das bereits heute vorhandene Ungleichgewicht zwischen VermieterInnen und MieterInnen weiter zu Ungunsten Letzterer, obwohl in vielen Bereichen des Mietrechts längst vielmehr eine Stärkung des MieterInnenschutzes angezeigt wäre.

Weiter kritisieren wir die – momentan aus diversen Politikbereichen bekannte – Praxis der Stückelung von Gesetzesrevisionen: Ihre Kommission hat nicht nur die mit dieser Vernehmlassung präsentierten vier, sondern insgesamt sechs von der Immobilienlobby eingebrachte parlamentarische Initiativen überwiesen. Dennoch soll aus den beiden verbliebenen parlamentarischen Initiativen eine separate Vorlage entstehen. Diese Vorgehensweise ist demokratiepolitisch sehr fragwürdig, denn es geht dabei einzig und allein darum, die gebündelte Bekämpfung der vorangetriebenen Gesetzesänderungen zu erschweren.

Nichtsdestotrotz lehnen wir die vier parlamentarischen Initiativen beziehungsweise deren mit dieser Vernehmlassung vorgeschlagene Umsetzung auch jeweils aus spezifischen materiellen Gründen ab. In der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten) wird dies erläutert. Darüber hinaus verweist der SGB auf die detaillierte Stellungnahme des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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