Änderung des Urheberrechtsgesetzes

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die vorgeschlagenen Änderungen des Urheberrechts mit Blick auf ein Leistungsschutzrecht eingehend analysiert und nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort ausführlich dazu Stellung. Der SGB erachtet die vorgeschlagene Revision des Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich als unterstützenswert. Dies jedoch unter klaren und gewichtigen Vorbehalten, welche nicht zuletzt auch über den spezifischen Anwendungsbereich dieser Vorlage hinausgehen.

Eine funktionierende und vielfältige Schweizer Medienlandschaft ist eine essentielle Voraussetzung für das Funktionieren des demokratischen Systems in der Schweiz. Der SGB beobachtet die Veränderungen in der Schweizer Medienbranche mit zunehmender Besorgnis. Die Medienkrise ist zu grossen Teilen eine Finanzierungskrise, die sich mit der vorgeschlagenen Änderung des Urheberrechtsgesetzes nicht grundlegend entschärfen wird.

Auch mit der nun vorgeschlagenen Umsetzung eines Leistungsschutzrechts im Sinne eines kollektiven Vergütungsanspruchs (anstelle eines Verbotsrechts) kann grundsätzlich weder ausgeschlossen noch verhindert werden, dass Anbieter von Online-Diensten als Folge ihrer Vergütungspflicht gewisse bisherige Informationsdienste abschalten oder auf die Anzeige von Auszügen journalistischer Veröffentlichungen verzichten werden.

In seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort finden detaillierte und weitergehende Hinweise und Argumente.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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