Die klare Abfuhr der No-Billag-Iniative ist ein klares Bekenntnis der Bevölkerung zu Radio- und TV-Sendern, die dem Service public verpflichtet sind. Dafür stehen diese in der Pflicht, umfassend, sachlich und ausgewogen zu berichten und so zur Bildung, der kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beizutragen. So will es der Verfassungsauftrag heute. Medienpolitisch muss es in Richtung Qualitätssicherung und -ausbau gehen. Vorstösse für eine weitergehende Reduktion der Gebühren und eine programmatische Beschneidung der SRG sind zurückzuweisen. Bereits mit der neu geltenden Plafonierung der Gebührengelder auf 1,2 Mrd. Franken, muss die SRG Leistungen abbauen. Statt noch mehr Abbau braucht es eine Ausrichtung der Angebote auf die heutigen Herausforderungen der digitalisierten Medienwelt.
Der SGB ist erleichtert und erfreut, dass die Ablehnung der verheerenden "No-Billag"-Initiative mit über 70 Prozent Nein-Stimmen so eindeutig ausgefallen ist. Damit sind Tausende von Stellen und damit die Existenz von Tausenden von Erwerbstätigen gerettet worden. Die SRG und die gebührenfinanzierten privaten Sender haben mit dieser Abstimmung einen klaren Auftrag erhalten: sie haben mehr Service public zu erbringen und sich künftig deutlicher von rein kommerziellen Sendern abzuheben. Und sie haben Arbeitsbedingungen zu bieten, die guten Journalismus ermöglichen. Der Anspruch an die Service-public-Sender ist mit dem Votum des Stimmvolkes nicht kleiner geworden: Er ist zu Recht hoch und soll es auch bleiben.
Der Bundesrat wird binnen Kürze ein Mediengesetz vorlegen, das die Finanzierung und die Qualität der elektronischen Medien längerfristig sichern soll. Der SGB unterstützt, dass auch Onlinemedien gefördert werden sollen. Es ist fünf vor 12 für Qualitätsmedien in der Schweiz! Die Verleger, die mit ihren Medien einen mindestens so wichtigen Teil zur Versorgung der Bevölkerung beitragen wie die gebührenfinanzierten Sender, müssen ihre Blockadehaltung aufgeben. Sie verweigern sich einer Journalismusförderung und haben in letzter Zeit nur durch Stellenabbau auf den Redaktionen zu reden gegeben. Die Schweiz ist für einen ausreichenden Service public auf beide Pfeiler, auf elektronische Medien und auf Zeitungen, angewiesen. Zu Gunsten einer informierten und entscheidungsfähigen Bevölkerung. Zu Gunsten einer lebendigen Demokratie.
Als klares Bekenntnis zu öffentlichen Dienstleistungen ist auch das deutliche Ja zur Finanzordnung zu werten. Die Bevölkerung will, dass der Bund einen guten Service public liefert und ist bereit, dafür zu bezahlen. Dies zeigt auch, dass es eigentlich Zeit gewesen wäre, die direkten Bundessteuern definitiv in der Bundesverfassung zu verankern.
Auskünfte
- Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin zuständig für Medien, 079 744 93 90
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74