Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts

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Vernehmlassungen

Stellungnahme des SGB

In seiner Stellungnahme zu den Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts äussert der SGB deutliche Kritik. Ein Problem besteht in den vorgesehenen Filtrierungsverfahren: Ab Mitte 2026 sollen Asylgesuche innerhalb von nur drei Tagen überprüft werden – eine Frist, die keine sorgfältige Einzelfallprüfung zulässt. Die fehlende obligatorische Rechtsvertretung in dieser entscheidenden Phase verstärkt das Risiko unfairer Verfahren. Bedenklich ist zudem, dass Verfahren auch ohne vollständige Abklärungen abgeschlossen werden könnten, was im Extremfall zu langen Freiheitsentzügen ohne richterliche Kontrolle oder zur Rückschaffung von Schutzbedürftigen führen könne.

Kritisch ist auch der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen. Auch unbegleitete Minderjährige, Folteropfer oder traumatisierte Personen sollen nicht von beschleunigten Verfahren ausgenommen werden. Der SGB fordert verbindliche Standards für den Schutz dieser Gruppen sowie klare Kriterien für den Einsatz der sogenannten Souveränitätsklausel, die eine individuelle Prüfung ermöglicht.

Als heikel sind auch die Risiken von Automatisierung und Datentransfers zu bewerten. Fehleranfällige biometrische Systeme könnten zu falschen Entscheidungen und unrechtmässigen Rückführungen führen. Auch die Übermittlung sensibler Daten an Drittstaaten könnte Betroffene gefährden. Der SGB verlangt deshalb strenge Transparenz- und Sicherheitsstandards, obligatorische menschliche Kontrolle automatisierter Entscheide sowie effektive Rechtsmittel.

Die Details finden sich in der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort (existiert nur auf Französisch).

Zuständig beim SGB

Cyrielle Huguenot

Secrétaire centrale

031 377 01 12

cyrielle.huguenot(at)sgb.ch
Cyrielle Huguenot
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