Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit - Höchstzahlen 2021

  • Migration
  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Vernehmlassungen

Stellungnahme des SGB im Rahmen der Anhörung zur Festlegung der Höchstzahlen nach VZAE für das Jahr 2021

Wie jedes Jahr wird der Bundesrat im Herbst die Höchstzahlen (Kontingente) für Kurzaufenthalts- (L) und Aufenthaltsbewilligungen (B) zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Personen aus Drittstaaten sowie für Erbringerinnen und Erbringer von Dienstleistungen (DLE) aus den EU/EFTA-Staaten mit Aufenthalt von über 120 Tagen festlegen. Dies alles bedingt eine Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), zu der der Bundesrat jeweils vorgängig die Sozialpartner und Kantone anhört.

Nachdem der Bundesrat die Höchstzahlen für das Jahr 2015 massiv gekürzt hatte, hob er in den letzten Jahren die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (B) von Drittstaatsangehörigen wieder an, so dass diese für das Jahr 2020 zusammen mit dem Kontingent für Aufenthaltsbewilligungen (B) für DienstleistungserbringerInnen aus den EU/EFTA-Staaten wieder auf dem Niveau von 2014 liegen. Erwartungsgemäss ist die Ausschöpfung wegen der Corona-Pandemie per Ende Mai 2020 tiefer als im Mai 2019. Wie schon 2019 ist es deshalb wahrscheinlich, dass die verfügbaren Aufenthaltsbewilligungen bis Ende Jahr nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist dies jedoch kein Grund, die Menschen über die coronabedingten Grenzschliessungen hinaus in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken und die Kontingente für 2021 wieder zu kürzen.

Der SGB setzt sich für sichere Löhne und Arbeitsverhältnisse ein, was wirksame Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen sowie stabile Anstellungsbedingungen voraussetzt. Personen ohne Schweizer Pass mit unbefristeten Arbeitsverträgen können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Willkür durch die Arbeitgebenden zur Wehr setzen als solche mit befristeten Verträgen. Der SGB hat deshalb schon in den Vernehmlassungen der vergangenen Jahre die Ansicht geäussert, dass die Höchstzahlen für die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) auf tieferem Niveau bleiben sollten. Wir begrüssen deshalb, dass 2020 die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen nicht erhöht wurden

Für die Höchstzahlen 2021 bedeutet dies, dass die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) weiterhin nicht erhöht werden sollen, sondern auf 3’500 (Drittstaatsangehörige) resp. 2'500 (DLE EU/EFTA) gesenkt werden können. Für die Aufenthaltsbewilligungen (B) scheinen uns die Höchstzahlen für DLE EU/EFTA von 2020 ausreichend, das heisst, sie müssen zurzeit nicht erhöht werden, dürfen jedoch auch nicht gesenkt werden.

Wie wir schon in unserer Stellungnahme zur «Mind the Gap»-Strategie angemerkt haben, sollen die Kontingente für britische Staatsangehörige so rasch wie möglich regulärer Teil der Kontingente für Drittstaatsangehörige werden, um kein diskriminierendes Modell mit Sonderkategorien zu schaffen. Dies bedeutet, dass die Kontingente der Aufenthaltsbewilligungen (B) für Drittstaatsangehörige entsprechend ausgebaut werden müssen. Wir beantragen deshalb deren Erhöhung um 4'000 Bewilligungen auf 8'500.

Für den SGB sind Begleitmassnahmen essentiell, um Lohndumping und jegliche Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen zu verhindern. Ein wirksamer Lohnschutz ist zwingend zu verteidigen, die flankierenden Massnahmen dürfen keinesfalls geschwächt werden.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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