Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) teilt das Anliegen der parlamentarischen Initiative, Inländer*innen beim Familiennachzug nicht zu diskriminieren. Schon 2010 hat auch das Bundesgericht festgehalten, dass keine sachlichen Gründe vorliegen für die unterschiedliche Behandlung von Schweizer*innen und EU-/Efta- Bürger*innen. Es ist also dringend nötig, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen. Der SGB begrüsst folglich die vorgeschlagene Änderung des AIG.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.