Verbrechen gehören bestraft. Der SGB ist aber auch weiterhin der Ansicht, dass bei der Strafzumessung für alle – ungeachtet ihres Passes – die gleichen Massstäbe gelten sollen. Er bedauert den heutigen Abstimmungsentscheid. Die Grundrechte der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechts-Charta sind nicht verhandelbar. Für deren Achtung bei der Anwendung der Vorlage wird sich der SGB weiterhin stark machen.
Der SGB ist mit seinen Verbänden und ihren vielen ausländischen Mitgliedern auch eine der bedeutendsten Migrationsorganisationen der Schweiz. Er weiss, wie wichtig die MigrantInnen für die Schweiz sind. Ohne sie hätten die Sozialversicherungen Finanzierungsprobleme. Hundertausende von MigrantInnen halten täglich unsere Wirtschaft am Laufen. Gegen ihre Diskriminierung in der Arbeitswelt – bspw. bei der Anstellung, der beruflichen Entwicklung oder dem Lohn – wehren sich der SGB und seine Verbände