Nein zur erneuten Asylverschärfung

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Verfasst durch José Corpataux, SGB-Zentralsekretär

Abstimmung vom 9. Juni

Zum x-ten Mal haben die eidgenössischen Räte Ende September das Asylgesetz verschärft. Der SGB lehnt diese unnötigen und unwürdigen Verschärfungen ab. Für die Abstimmung am 9. Juni empfiehlt er klar ein Nein.

Die vom Parlament Ende September 2012 verabschiedeten dringlichen Massnahmen sind bereits in Kraft. Hier die schlimmsten Verschärfungen:

 

  • Aufgehoben ist ab sofort die Möglichkeit, in Botschaften Asylgesuche einzureichen. Damit wird vielen Asylsuchenden die Flucht massiv erschwert. Gleichzeitig wird so der Schlepper-Mafia in die Hände gearbeitet.
  • Wehrdienstverweigerung oder Desertion ist neu kein Fluchtgrund mehr. Was heisst das konkret? Was heisst das, wenn sich jemand weigert, in einer Schlächter-Armee Dienst zu leisten? Wird eine Kommission dann seine Motive prüfen? Nein, das heisst Verfolgung, Haft, Hinrichtung.
  • Die dringlichen Massnahmen ermöglichen neu besondere Zentren, in denen „renitente“ Asylsuchende untergebracht werden können. Das Problem hierbei: Was ist denn „Renitenz“? Es gibt nichts als schwammige Bestimmungen dazu, der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.
  • Zu all dem kommen Verfahrensverschlechterungen. Die neu vorgesehenen Testphasen zur Beurteilung neuer Verfahrensabläufe – mit der Folge verkürzter Beschwerdefristen (von 30 auf 10 Tage) – wird die Rekursmöglichkeiten einer Person, die keine Landessprache beherrscht und unsere Gesetzgebung nicht kennt, ad Absurdum führen. Zudem werden diese Testphasen ohne rechtliche Grundlage den Behörden einen Freipass zuspielen, mittels dem sie sich künftig gefährlich weit von der bestehenden Asylgesetzgebung entfernen können.

SGB: sag NEIN

Der SGB lehnt diese Verschärfungen des Asylrechts klar ab. Die dringlichen Massnahmen verhöhnen die humanitäre Tradition der Schweiz. Asylgesuche haben ihre eigenen Rhythmen. Man leitet sie nicht wie den Wasserfluss in einem Stausee. Asylgesuche hängen ab von politischen Entwicklungen, insbesondere bewaffneten Konflikten oder der Verhärtung in Diktaturen. Wer das bewusst ausblendet, wer de facto eine minimalste Quote von Flüchtlingen aufnehmen will, der verschliesst sich vor dem Elend der Welt. Er produziert unnötige Feindbilder einer Fremdeninvasion und schaufelt so – völlig unnötig – an einem Graben zwischen Einheimischen und Migrant/innen.

Zuviel ist zuviel

Das Referendum einer breiten Koalition, angeführt von den Jungen Grünen, ist mit 63‘000 Unterschriften solid zustande gekommen. Deshalb wird das Schweizer Volk am 9. Juni über die dringlichen Massnahmen an der Urne entscheiden können. Die SGB-Parole ist ein unmissverständliches NEIN. Die SGB-Delegierten haben dies am 16. November 2012 klar entschieden. Zuviel ist zuviel! Es gibt im humanitären Bereich eine Grenze, die man nicht übertreten darf. Deshalb fordert der SGB alle Stimmbürger/innen auf, am 9. Juni diese dringlichen Massnahmen abzulehnen.

Volkswahl des Bundesrat: keine Parole

Zur Abstimmung gelangt am 9. Juni auch die SVP-Volksinitiative für eine Volkswahl des Bundesrats. Der SGB hat zu diesem Volksbegehren keine Parole gefasst.

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