Beim Bürgerrechtsgesetz beginnt die Differenzbereinigung. Der Nationalrat, bisher hart und stur, ist aufgerufen, sich zu öffnen.
In der Frühjahrsession hat der Nationalrat die bundesrätliche Vorlage zum Bürgerrechtsgesetz arg verschlimmert. Statt 8 sollen 10 Jahre Anwesenheit in der Schweiz nötig sein, um ein Gesuch überhaupt stellen zu können. Zudem lehnte es die grosse Kammer ab, dass die zwischen Alter 10 und 20 in der Schweiz verbrachten Jahre doppelt zählen sollen und dass auch vorläufig Aufgenommene ein Gesuch stellen können. Im September zeigte sich der Ständerat ein bisschen gnädiger. Auch er will zwar, dass nur Inhaber/innen mit Permis C ein Gesuch überhaupt stellen können. Er befürwortete jedoch die 8 Jahre Anwesenheit, die Doppelzählung der Jahre zwischen Alter 10 und 20 und auch die Anrechnung der zuvor unter dem Status der vorläufigen Aufnahme verbrachten Jahre. Zudem strichen die Ständeräte das Kriterium des Beherrschens einer Landessprache aus dem Anforderungskatalog.
Kein Hürdenlauf
Jetzt, in der Differenzbereinigung, ist wieder der Nationalrat dran. Seine vorberatende Kommission beantragt dem Plenum, auf den früheren Beschlüssen zu beharren. Der SGB hofft, dass die Volksvertreter weniger engstirnig entscheiden als ihre Kommission und dass sie deshalb auf die Linie der kleinen Kammer einschwenken. Für den SGB darf die Einbürgerung nicht in einen Hürdenlauf verwandelt werden, bei dem immer grössere Barrieren bloss zum Zweck haben, dass möglichst viele Gesuchstellende auf der Strecke bleiben.