Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB weist sowohl die Parlamentarische Initiative 17.423 als auch den Vorentwurf der Kommission entschieden zurück. Die Überprüfung mobiler Datenträger stellt einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Die Voraussetzungen für einen solchen Grundrechtseingriff sind nicht erfüllt: Weder besteht ein genügendes öffentliches Interesse noch sind die Massnahmen verhältnismässig. Die Vorlage geht zudem über die Parlamentarische Initiative hinaus, indem sie den Zweck auf die Abklärung des Reisewegs ausdehnt und die Mitwirkungspflicht auf das Wegweisungsvollzugsverfahren erweitert.
Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe unten).