Die Gewerkschaften haben sich in letzter Zeit aktiv gegen alle Initiativen engagiert, welche die Einwanderung über Kontingente, Saisonnierstatut oder andere behördliche Beschränkungen regulieren wollten. Letztmals gegen die SVP-Nachhaltigkeitsinitiative dieses Jahr. Weil es allen Arbeitnehmenden schadet, wenn Eingewanderte schlechter behandelt werden. Schweizer und Eingewanderte arbeiten heute oft nebeneinander. 37 Prozent der Arbeitsstunden werden von Berufstätigen ohne Schweizer Pass geleistet. Die Gewerkschaften setzen sich für gute Löhne und Arbeitsbedingungen für alle ein, statt für Abschottung und Ausgrenzung.
Das war bis zu den Zeiten der Schwarzenbach-Initiative (1970) und den Jahren danach anders. Forderungen nach «Kampf gegen die Überfremdung» und «Plafonierung» waren auch seitens der Gewerkschaftsführungen üblich. Ein Vorreiter des Kurswechsels war ein Gewerkschaftsführer und Politiker der neuen Generation, der Tessiner Ezio Canonica (1922-1978), der damit zum Hauptgegner von Schwarzenbach avancierte. Es wurde schon in den 1960er Jahren offensichtlich, dass die Migration kein Übergangsphänomen war, wie die wiederkehrenden Krisen der Zwischenkriegszeit mit ihren tiefen Migrationszahlen erwarten liessen. Migration wurde für die wachsende Schweiz in einer internationaleren Welt zur Normalität. Logische Folge daraus war die gewerkschaftliche Organisierung der Einwanderer. Der grösste Teil der Einwanderung brachte keine Konkurrenz für die Einheimischen mit sich. Sie wirkte ergänzend und ermöglichte den Schweizern, schneller die Karriereleiter im Betrieb aufzusteigen. Wo es Lohndruck, schlechte Arbeitsbedingungen und Schwarzarbeit gab – und das gab es im alten, schlecht kontrollierten Kontingentssystem immer wieder -, hatte es mit unfairen Praktiken von Unternehmen und mit dem Wegschauen der Behörden zu tun. Die Gewerkschaften setzten neu vermehrt darauf, das gegenseitige Verständnis und die Solidarität zu fördern, um wirksam für gleiche Löhne und Rechte zu kämpfen. Das Ziel war eine Politik der sozialen und gesellschaftlichen Integration.
Eine entscheidende Weichenstellung war die Entwicklung der Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit mit der EU in den 1990er-Jahren. Die Annäherung an Europa war wichtig für die Löhne und Arbeitsplätze in unserer offenen Volkswirtschaft. Mit der Personenfreizügigkeit erhielten die vielen Arbeitnehmenden aus der EU stabilere Aufenthaltsrechte anstelle von prekären Aufenthalten und Schwarzarbeit. Gleichzeitig war aus gewerkschaftlicher Sicht klar, dass die Schweizer Löhne garantiert sein müssen. Die Öffnung muss allen Arbeitnehmenden nützen. Dafür braucht es einen entsprechenden Lohnschutz. Dieser wurde zu einem wichtigen Teil der Bilateralen I. Der Lohnschutz ist die beste Schutzklausel. Er verhindert Lohndruck. Und er sorgt dafür, dass die Arbeitgeber keine Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der Inländer anstellen können.
Die Frage der Einwanderung ist und bleibt gewerkschaftsintern anspruchsvoll. Die Gewerkschaften operieren nicht nach dem Motto «Je mehr Migranten, desto besser», wie das Rico Bandle in seinem NZZ-Artikel vom 12. Juni insinuiert. Die Durchsetzung des Lohnschutzes ist nicht einfach, so lange Kantone wie Zürich im Dumpingfall keine Gegenmassnahmen ergreifen oder Dumping mit äusserst fragwürdigen Entscheiden, wie im Falle der Air Baltic, sogar legitimieren. Gleichzeitig ist es eine bewiesene Tatsache, dass sowohl unser altes Kontingentierungssystem wie die ausländischen Erfahrungen beispielsweise im Fall des Brexits mit bürokratischen Steuerungssystemen nicht zum erhofften Resultat führen. Sie behindern qualitatives Wachstum. Und fördern Schwarzarbeit und schlechte Arbeitsbedingungen.
Das klare Nein gegen die SVP-Initiative hat für die Arbeitnehmenden Schlimmeres verhindert. Doch das reicht nicht. Auch mit der Personenfreizügigkeit kann die Schweiz alles tun, damit es Arbeitnehmenden besser geht. Sie darf einzig nicht nach Nationalität diskriminieren.
Wer arbeitet, muss vom Lohn leben können. Wer eine Lehre gemacht hat, soll eine Familie gründen können. Deshalb braucht es einen Lohn von mindestens 5’000 Franken für Berufe mit Lehre.
Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss sich verbessern. Wenn sie arbeitslos sind, müssen sie von den RAV aktiver bei der Stellensuche unterstützt werden. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es einen besseren Kündigungsschutz.
Der Lohnschutz muss von den Kantonen konsequenter umgesetzt werden. Das Seco hat bei den Flankierenden Massnahmen eine Oberaufsichtsfunktion und muss dafür sorgen, dass die Kantone die Vorgaben umsetzen.
Der nächste europapolitische Schritt sind die Bilateralen III. In anspruchsvollen Verhandlungen mit der EU, aber auch mit Bund, Kantonen und Sozialpartnern, konnte eine Lösung gefunden werden, die den Lohnschutz sichert. Nun ist das Geschäft im Parlament. Die Gewerkschaften erwarten, dass das Parlament die Verhandlungslösung vollumfänglich übernimmt.
Dieser Beitrag ist zunächst als Gastkommentar in der NZZ erschienen.
