Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2019

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Vernehmlassungen
Verfasst durch Regula Bühlmann

Stellungnahme des SGB zur Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.

Der SGB setzt sich für sichere Löhne und Arbeitsverhältnisse in der Schweiz ein, was wirksame Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen sowie stabile Anstellungsbedingungen voraussetzt. Personen ohne Schweizer Pass mit unbefristeten Arbeitsverträgen können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Willkür durch die Arbeitgebenden zur Wehr setzen als solche mit befristeten Verträgen. Der SGB hat deshalb schon in den Vernehmlassungen der vergangenen Jahre die Ansicht geäussert, dass grössere Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen (B) nötig sind, die Höchstzahlen für die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) jedoch auf tieferem Niveau bleiben können.

Wir sind erfreut, dass diese Anliegen zumindest teilweise bei der Kontingentfestlegung für das Jahr 2018 aufgenommen worden sind. Für den SGB können sich die Höchstzahlen für 2019 im gleichen Rahmen bewegen wie 2018. Keinesfalls erhöht werden sollen aus obengenannten Gründen die Zahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen, mit einer Erhöhung der Aufenthaltsbewilligungen wäre der SGB einverstanden.

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