Erleichterte Einbürgerung: nichts als normal

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Verfasst durch José Corpataux

Am 12. Februar geht es um ein Ja zu den Enkelkindern

Sie sind hier, ihre Eltern waren hier, ihre Grosseltern auch. Sie sind wie wir. Dass die Ausländerjugendlichen der dritten Generation zumindest erleichtert eingebürgert werden, müsste deshalb etwas Selbstverständliches sein.

Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung der dritten Migrationsgeneration ab. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, geht es für diese Jugendlichen, die in der Schweiz geboren sind und die ihr ganzes Leben hier aufgebaut haben, doch um etwas Wichtiges: um ein Zeichen der Anerkennung. Angestossen hat die Vorlage die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra mit ihrer Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" aus dem Jahr 2008.

Strenge Bedingungen

"Geschenkt" wird auch die erleichtere Einbürgerung den betroffenen Jugendlichen ganz und gar nicht. Sie müssen dazu klare, gar strenge Bedingungen erfüllen: Sie müssen unter 25 Jahre alt und in der Schweiz geboren sein, mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schule hier besucht haben und über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen. Eltern und Grosseltern müssen eine enge Beziehung zur Schweiz aufweisen: Ein Elternteil muss mindestens 10 Jahre lang hier gelebt und 5 Schuljahre absolviert haben. Ein Grosselternteil muss in der Schweiz geboren sein oder über ein Aufenthaltsrecht verfügt haben.

Einheitlich einfacher

Was ändert sich für die betroffenen Jugendlichen? Wenn die Jugendlichen die klaren Bedingungen des neuen Verfahrens erfüllen, müssen sie nicht mehr beweisen, dass sie integriert sind, wie dies im gewöhnlichen Einbürgerungsverfahren der Fall ist. Für Personen, die quasi ausschliesslich hier gelebt haben, müsste dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Zusätzlich vereinheitlicht die Vorlage das jetzige, je nach Kanton unterschiedliche Verfahren schweizweit. Einbürgerungswillige wären damit nicht mehr mit einer kantonalen Lotterie konfrontiert.

Es geht also um ein erleichtertes, vereinheitlichtes Einbürgerungsverfahren für die Enkelkinder, die dritte Migrationsgeneration. Für Junge, die ihre Wurzeln hier haben. Deshalb ist ein Ja die selbstverständlichste Sache der Welt.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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