Erleichterte Einbürgerung: Ein Ja des gesunden Menschenverstandes

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Weniger Bürokratie, wenn der Klubkamerad Schweizer werden will

Junge Ausländer/innen, die in 3. Generation in der Schweiz leben und die hier integriert sind, sollen sich leichter einbürgern können. Das ist und bleibt nichts wie normal, auch wenn jetzt ein Glarner auftaucht und die Vorlage unter der Gürtellinie bekämpft.

Ihre Grosseltern sind eingewandert, ihre Eltern hier aufgewachsen. Sie selbst gehen oder gingen hier in die Schule, sprechen die hiesige Sprache, schiessen Tore für den örtlichen FC, hören im Club die gleichen Hits und bilden sich beim Schreiner nebenan oder in der Fachhochschule weiter. Sie sind also gut integriert. Was sie jedoch nicht haben: den Pass mit dem weissen Kreuz im roten Feld. Das Parlament will nun diesen Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren eine erleichterte Einbürgerung gewähren. Eigentlich nichts wie normal und keine heisse Sache.

Eine erleichterte Einbürgerung besteht lediglich in einem vereinfachten Verfahren. Dieses dauert weniger lang und kostet weniger als die ordentliche Einbürgerung. Es entspricht dem Modell, nach welchem sich seit Jahren schon die Ehepartner/innen von Schweizer Staatsangehörigen einbürgern können. Die Jugendlichen, die sich so einbürgern lassen wollen, müssen also ein Gesuch stellen, müssen definierte Bedingungen erfüllen, integriert sein und unsere Grundwerte teilen.

Was also, bitte sehr, gibt es da noch zu diskutieren?

Lange gab es auch nichts zu diskutieren. Es war still um die Vorlage, an der das Parlament mehrere Jahre herumgefeilt hatte. Ein Zeichen dafür, dass hier der gesunde Menschenverstand zu einem längst fälligen, aber unspektakulären Vorschlag gefunden hatte. Nun aber lanciert der Glarner aus dem aargauischen Oberwil-Lieli eine Burka-Plakatkampagne gegen die Vorlage. Das ist, in der Hoffnung, viel Staub aufzuwirbeln, so schrill und realitätsfern, dass wir dem Herrn nicht den Gefallen tun, auf diese allerunterste Schublade der Provokation abzusteigen. Eines nur: Der Herr Glarner wünscht sich auf seiner Homepage: "Herr, gib mir die Kraft, das zu ändern, was ich ändern kann, gib mir die Gelassenheit, das zu ertragen, was ich nicht ändern kann und gib mir die Weisheit, das Eine vom Andern zu unterscheiden." Wir bitten heute den Herrn (nicht den in Oberwil-Lieli, sondern den im Himmel oberhalb Oberwil-Lieli): Wo du ihm schon die Weisheit verweigert hast, dann gewähre ihm doch grosszügig Gelassenheit.

Neu bemängeln ein paar föderalistische Nörgler, dass die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation Aufgabe des Bundes sei, die Kantone würden ausgegrenzt. Ihnen wollen wir doch entgegnen, dass die Kantone sich weiterhin zu jedem Fall äussern können.

Bleibt die Frage, wieviel Jugendliche von der Vorlage betroffen sind. Das Staatssekretariat für Migration hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben. Dieser zufolge sind es nicht ganz 50'000. Zum Vergleich: die Schweiz hat über 8 Mio. Einwohner/innen, davon sind über 2 Mio. Ausländer/innen. Betroffen sind also gerade mal 2,5 % (!) der hier lebenden Ausländer/innen. Die am stärksten vertretene Nationalität ist Italien (58 %), gefolgt von der Türkei (9 %) und Spanien (7 %).

Knapp die Hälfte dieser 50'000 Jugendlichen erfüllen heute bereits die Bedingung von mindestens fünf in der Schweiz verbrachten Schuljahren. Für die Jüngeren rechnet die Studie damit, dass künftig pro Jahr 2300 Jugendliche ein Gesuch auf erleichterte Einbürgerung stellen können.

Fazit: Die Vorlage ermöglicht Jugendlichen, die sich längst als Hiesige fühlen, ein bisschen bürokratischen Hürdenabbau, wenn sie sich einbürgern wollen. Ein Ja dazu ist Ausdruck des gesunden Menschenverstandes.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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