Endlich erleichterte Einbürgerung für dritte Generation

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Verfasst durch José Corpataux

Nach 8 Jahren grünes Licht vom Parlament

Nach einer 8-jährigen Behandlungsodyssee sind die eidgenössischen Räte doch noch an ein Ziel gelangt und haben die Parlamentarische Initiative von Ada Marra (SP, VD) "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" umgesetzt. Damit werden sich künftig Kinder (bis 25 Jahre), deren Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern können.

National- und Ständerat haben in der dritten Woche der Herbstsession die zwei letzten Differenzen bereinigt. Es soll nunmehr genügen, dass die Kandidat/innen, die ein so begründetes erleichtertes Einbürgerungsverfahren verlangen, den Aufenthalt eines Grosselternteils lediglich "glaubhaft machen" und nicht "nachweisen" müssen. Zudem wird in einer fünfjährigen Übergangsfrist auch 25- bis 35-Jährigen das erleichterte Erfahren ermöglicht.

Der SGB begrüsst die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation. Die Vorlage hat nun noch die Hürde der Volksabstimmung zu nehmen. Der SGB wird sich für ein Ja engagieren.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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