Endlich ein Vorschlag, der in die richtige Richtung geht

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Verfasst durch José Corpataux

Erleichterte Einbürgerung für dritte Generation

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass Kinder der dritten Generation erleichtert eingebürgert werden sollen. Ein begrüssenswerter Entscheid.

Der Bundesrat unterstützt den Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zur erleichterten Einbürgerung. Dieser Entwurf ruht auf der bereits 2008 eingereichten Parlamentarischen Initiative „Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen“ von Ada Marra (SP Waadt). Die Intervention verlangte, dass die dritte Generation von Eingewanderten, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind, in den Genuss eines erleichterten Einbürgerungsverfahrens kommen sollen. Der nunmehr von der Kommission erarbeitete Entwurf hält dennoch eine Reihe von Bedingungen fest: Die betroffene Person muss in der Schweiz geboren, sie muss integriert sein und über eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen. Ihre Eltern und Grosseltern müssen ebenfalls enge Verbindungen zur Schweiz unterhalten (haben). Nicht vorgesehen ist leider die automatische Einbürgerung. Dennoch stellt der Vorschlag einen Schritt in die richtige Richtung dar. Bleibt zu hoffen, dass das Plenum des Nationalrates in der kommenden Frühjahrssession ebenso klarsichtig entscheidet wie seine zuständige Kommission.

Der SGB unterstützt den Vorstoss. Wünschbar wäre das gleiche Vorhaben auch für die Kinder der zweiten Generation.

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