Einbürgerung: Der Fall Kopp oder was Wohnsitzfristen auslösen

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Pendeln – um nicht wieder von vorne beginnen zu müssen

Junge Erwachsene stellt das Einbürgerungsverfahren vor spezielle Probleme: Mit einem Bein in der Ausbildung, mit dem anderen im Beruf, sollen sie vor allem eines: mobil sein. Doch die langen kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen und das föderalistische Tohuwabohu machen ihnen einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Wie zum Beispiel Daniel Kopp.

Daniel Kopp arbeitet heute als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der ETH Zürich. Anfang 2011 verlegt der Deutsche, seit 21 Jahren in der Schweiz, seinen Wohnsitz berufshalber von Zürich nach Bern. Sein (normales) Einbürgerungsgesuch, schon lange geplant und wegen Aktuellerem stets verschoben, stellt er nach Abwarten der zweijährigen Wohnsitzfrist im Sommer 2013.

Nach über zwei Jahren erst (!) beginnt das Prozedere zu rollen. Kopp aber hat inzwischen sein neues berufsbegleitend angepacktes Studium in Bern fertig – und eine neue gute Stelle in Zürich. Nun aber muss er seinen Wohnsitz in Bern behalten. Denn in Zürich müsste er das Einbürgerungsverfahren von vorne starten. Und erst noch zwei Jahre warten, weil dieser Kanton vor dem Einreichen des Gesuchs einen mindestens so langen ununterbrochenen Aufenthalt in einer Zürcher Gemeinde vorschreibt.

Für Kopp folgen mehrere Monate erzwungenes Pendeln von Bern nach Zürich, bis die Einbürgerung unter Dach und Fach ist: erst nach fast drei Jahren, denn das Gesuch wurde verschlampt. Der "Fall Kopp" illustriert schon beinahe lehrbuchhaft, wie überholt die Vorschriften nach einer langen ununterbrochenen Wohnsitzdauer sind, gerade für junge Einbürgerungswillige am Scheideweg zwischen Ausbildung und Beruf .

Heute hier, morgen dort

Jugendliche sollen mobil sein. Sie sind es auch, meistens, und dies unabhängig des Passes. Sie absolvieren eine Ausbildung im Kanton x, eine Weiterbildung im Kanton y und treten ihre erste Ernststelle im Kanton z an. Wenn ausländische Jugendliche sich in dieser Phase gleichzeitig einbürgern lassen wollen, dann macht ihnen gerade diese so gewünschte und nötige berufliche Mobilität einen Strich durch die Rechnung.

Normale Einbürgerung: fernab der jugendlichen Realität

Die Verfahren der ordentlichen Einbürgerung dauern lang, in aller Regel klar länger als die der erleichterten Einbürgerung, welche im Schnitt auch schon 1,5 Jahre dauern. Der Vorteil aber der erleichterten Einbürgerung: sie liegt in der Verantwortung des Bundes, die einbürgerungswillige Person bleibt schweizweit mobil. Wer sich erleichtert einbürgern will und gleichzeitig eine bessere Stelle im Kanton nebenan angeboten erhält, muss dann nicht entweder der neuen Stelle entsagen oder das Einbürgerungsprozedere neu starten.

Immerhin sechs Kantone, darunter Zürich, schreiben heute bei der normalen Einbürgerung einen ununterbrochenen Aufenthalt von zwei oder drei Jahren vor, um überhaupt ein Gesuch auf Einbürgerung einreichen zu können. Dazu kommt: Die Hälfte der Kantone (AG, BS, GL, JU, LU, NW, SH, TG, TI, VD, ZG, ZH) verlangt nicht nur kantonale Wohnsitzfristen, sondern auch solche in der Einbürgerungsgemeinde. Das sind Stolpersteine und Schikanen für mobile Jugendliche, die sich einbürgern lassen wollen.

Was ist das Problem der Föderalisten?

Für Jugendliche der dritten Generation ist das Verfahren der erleichterten Einbürgerung deshalb sehr sinnvoll. Trotzdem wehren sich ein paar trotzige Föderalisten gegen die Vorlage vom 12. Februar. Keiner von ihnen hat protestiert, als die erleichterte Einbürgerung, die immer Sache des Bundes ist, eingeführt worden ist. Sie gilt heute für EhepartnerInnen von SchweizerInnen und deren Kinder.

Der Bund konsultiert die Kantone bei der erleichterten Einbürgerung und gesteht ihnen ein Vetorecht zu. Das ist auch in der Vorlage vom 12. Februar enthalten. Deswegen haben die Kantone die Vorlage in der Vernehmlassung denn auch ausdrücklich unterstützt. Also: wo ist das Problem der militanten Föderalisten?

Fazit: Das erleichtere Einbürgerungsverfahren ist einfacher, dauert deutlich weniger lang und kostet weniger als das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Es behindert die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation nicht in ihrer beruflichen Mobilität und verursacht den Behörden weniger Aufwand. Auf neudeutsch also eine Win-win-Situation.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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