Blick in den (leeren) Nationalratssaal

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Der Nationalrat spricht sich für Verbesserungen im Asylbereich aus

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Verfasst durch Regula Bühlmann

Abgewiesene AsylbewerberInnen dürfen Lehre beenden

AsylbewerberInnen, die im Arbeitsmarkt integriert sind und hier eine Lehre absolvieren, sollen diese auch beenden können – selbst wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Motion seiner Staatspolitischen Kommission zugestimmt. Stimmt auch der Ständerat zu, hätte es endlich ein Ende mit der unmenschlichen Praxis, junge Menschen ohne Ausbildung in ein Land zurückzuschicken, das sie mangels Zukunftsaussichten verlassen haben.

Mehr als zwei Drittel des Nationalrats nahmen die Motion „Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren. Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid“ der Staatspolitischen Kommission SPK-N an (129 zu 54 Stimmen). Bisher müssen abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber ihre Berufslehre in der Schweiz abbrechen. Dies ist nicht nur für ihre Arbeitgebenden ein Problem, sondern beeinträchtigt auch ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration im Arbeitsmarkt – auch in ihrem Heimatland, falls sie dorthin zurückreisen müssen. Es ist unmenschlich, jungen Menschen die Zukunft derart zu verbauen.

Dennoch wollten der Bundesrat und eine Minderheit der SPK-N diese Praxis beibehalten. Sie verstehen sie als Teil eines Abwehrmechanismus, der Menschen davon abhalten soll, in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft in die Schweiz zu kommen. Glücklicherweise hat der Nationalrat nun den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass im Arbeitsmarkt integrierte Asylsuchende mit einem Lehr- oder Ausbildungsvertrag dank einer verlängerten Ausreisefrist auch bei einem negativen Asylentscheid ihre berufliche Grundbildung abschliessen können.

Gar nicht erst eingetreten ist der Nationalrat auf eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG, die Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Menschen massiv in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt hätte, nämlich mit einem Reiseverbot ins Ausland. Diese massive Verschärfung hätte auch der Vorteil, dass die Betroffenen aus beruflichen Gründen einfacher den Kanton hätten wechseln können, keinesfalls wettgemacht.

Bleibt zu hoffen, dass der Ständerat dem Nationalrat folgt und in der Frühjahrssession ebenfalls dazu beiträgt, dass die Schweiz für Menschen ohne Schweizer Pass etwas freundlicher wird, statt ihnen weiterhin berufliche Chancen zu verbauen und sie in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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