Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) weist sowohl die Änderung der «Asylverordnung 3» als auch der «Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen» zurück.
Der SGB hat bereits im Kontext der Vernehmlassung zu 17.423 n Pa. Iv «Mitwirkungspflicht im Asylverfahren, Überprüfung von Mobiltelefonen» darauf hingewiesen, dass derartige Erfassungen und Auswertungen von persönlichen Daten einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre darstellen. Der SGB ist der Ansicht, dass weder ein ausreichendes öffentliches Interesse vorhanden ist, um so einen Eingriff zu rechtfertigen noch ist eine Verhältnismässigkeit gegeben.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort ist unten als PDF verlinkt.