Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lehnt die unterbreitete Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) dezidiert ab: Der Zwang, sich im Rahmen eines Wegweisungsvollzugs einem Covid-19-Test unterziehen zu müssen, ist ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Menschen. Diesen Eingriff erachten wir weder als verhältnismässig noch als durch öffentliches Interesse gerechtfertigt.
Die Ausübung von Zwang ist immer ein Risiko für die physische oder psychische Gesundheit der Menschen, auf die Zwang ausgeübt wird. Die in der vorgesehenen Gesetzesänderung postulierte Situation einer Zwangsausübung ohne Gesundheitsrisiko ist realitätsfremd.
Aus diesen Gründen fordert der SGB, dass von der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) abgesehen wird. Diese Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.