Bei häuslicher Gewalt Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative 21.504 n

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund freut sich, an der Vernehmlassung teilnehmen zu können und nimmt zur Pa. Iv. 21.504 «Bei häuslicher Gewalt Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren» Stellung. Denn statt die Opfer zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und ihre Umsetzung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen. So wird ein bestimmtes Mass an psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in der Ehe als normal angesehen und toleriert.

Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Opfern gegenüber Tätern führt dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert sind und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssen. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern. Deshalb begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Änderung des Artikels 50 im Ausländer- und Integrationsgesetz AIG und sieht diese als Chance, einen besseren Opferschutz im Sinne einer ungebundenen Aufenthaltsmöglichkeit zu schaffen.

Dass in der Gesetzesänderung neu von «häuslicher Gewalt» und nicht mehr von «ehelicher Gewalt» die Rede ist, halten wir für eine wichtige und zeitgemässe Anpassung. Denn Gewalt in Paarbeziehungen findet unabhängig vom Zivilstand statt. Der Begriff der «häuslichen Gewalt» bezeichnet die Gewaltform – die oft im Privatraum und unter vier Augen stattfindet – treffender. Zudem liegen die Ursachen der Gewalt nicht in der Ehe, sondern in einem komplexen Beziehungsverhältnis.

Zu den Bestimmungen im Einzelnen nimmt der SGB in seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF) detailliert Stellung.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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