Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen und die damit bezweckte Förderung der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt durch eine Erleichterung des Kantonswechsels. Der SGB begrüsst es auch, dass die neuen Regelungen über die Auslandreisen vorderhand nicht in Kraft treten sollen, sondern zuerst die Erfahrungen mit dem Schutzstatus S auch bezüglich der Reisemöglichkeiten abgewartet werden sollen. Er erachtete die vorgesehenen Einschränkungen der Reisefreiheit bereits während den Gesetzgebungsarbeiten als nicht akzeptabel. Schon die bisher geltenden Rückreisegründe erhalten ausserordentlich schwerwiegende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit.
Die Stellungnahme zu den Details der vorgeschlagenen Änderungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort.