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Interview mit Regula Bühlmann (RB), SGB-Zentralsekretärin

Die Lohngleichheitsdemo vom 7. März war für alle, die sie miterlebt haben, beeindruckend. Doch: Wie geht es jetzt weiter in der Frage der Lohngleichstellung?

SGB-NL: Ihr wart gut 12'000, die am Samstag 7. März für "Lohngleichheit jetzt!" demonstriert habt. Zufrieden?

RB: Ja, sogar sehr. Unsere Erwartungen sind übertroffen worden. Das zeigt, wie breit die Forderung nach Lohngleichheit abgestützt ist. Sie wurde und wird getragen quer durch alle politischen Lager, von linken und bürgerlichen, von jungen und älteren Menschen, von Familien und von Singles.

SGB-NL: Wie geht es weiter? Was und wann sind die nächsten entscheidenden Schritte?

RB: Die nächste Etappe ist mit der bundesrätlichen Vorlage gegeben. Sie ist im Sommer zu erwarten. Wir werden genau hinschauen und vor allem darauf achten, dass sie nicht nur die Feststellung von Diskriminierung erlaubt, sondern auch deren Behebung. Mit anderen Worten: dass sie die Möglichkeit für Sanktionen enthält. Dann wird zu verhindern sein, dass einer solchen Vorlage während der parlamentarischen Beratung die Zähne gezogen werden.

SGB-NL: Diese Gefahr ist akut. Was tun?

RB: Unser Bündnis bleibt bestehen und ist so aufgestellt, dass wir, falls nötig, schnell reagieren können. Wenn also das Parlament bei der Beratung der Vorlage die Handbremse anziehen sollte, dann werden wir uns wieder bemerkbar machen. Auch auf der Strasse! Und in den Medien. Wir werden laut und deutlich darauf hinweisen, dass Lohngleichheit nicht einfach ein Schönwetterprogramm ist, das man mit Hinweis auf konjunkturelle Schwierigkeiten zu den Akten legen kann. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Verfassungsgebot - und die Verfassung gilt nicht nur bei Sonnenschein.

SGB-NL: Die Arbeitgeber haben sich auf den 8. März vor allem damit positioniert, dass sie die rund 8 % "reiner" Lohndiskriminierung als methodischen Fehler bezeichnet haben.

RB: Der Vorwurf ist nicht neu. Die logib-Berechnungen sind jedoch zur Genüge wissenschaftlich abgestützt. Die Arbeitgeber haben hier ein recht durchsichtiges Ablenkungsmanöver lanciert, das der Bewegung nach Lohngleichstellung den Wind aus den Segeln nehmen soll. Ihnen zufolge werden in der Messung von Lohndifferenzen Leistung und Erfahrung nicht genügend berücksichtigt. Nun hat aber die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 60 durchgeführte Belodis-Studie schon bei Berufseinsteigenden eine Lohndiskriminierung von 7 % nachgewiesen. Diese wird mit Leistung und Erfahrung kaum begründbar sein...

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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