Wer sich wehrt, muss mehr unterstützt werden

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Christina Werder, SGB- Zentralsekretärin

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt leider häufig vor. Anzeigen dagegen sind selten. Nationalrätin Franziska Teuscher will das ändern. Sie schlägt ein zweigliedriges Vorgehen vor.

Der Nationalrat hat es in der Hand, in der bevorstehenden Sondersession Massnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu beschliessen. Zur Debatte steht ein Vorstoss von Nationalrätin Franziska Teuscher. Darin fordert sie zweierlei. Zum ersten soll jeder Arbeitgeber verpflichtet werden, eine Anlaufstelle zu bezeichnen, an die man sich bei sexueller Belästigung wenden kann. Diese Massnahme ist für all jene Fälle gedacht, bei denen nach einer Intervention dieser Stelle weiterhin von einem Verbleib des Opfers im Betrieb auszugehen ist, für Fälle also, bei denen das Klima noch korrigierbar ist.

Zum zweiten verlangt Teuscher für den Tatbestand der sexuellen Belästigung die Beweislasterleichterung gemäss Artikel 6 Gleichstellungsgesetz. Bei einer Klage würde eine Belästigung vermutet, wenn diese von der klagenden Person glaubhaft gemacht wird. Die angeklagte Person hätte dann zu beweisen, dass dem nicht so ist.

Von diesem zweiten Vorschlag profitierten vor allem Frauen, die sich gerichtlich gegen Belästigung wehren. In den meisten Fällen arbeiten diese nicht mehr im Betrieb, in dem die Belästigung stattfand. Dies geht aus dem Evaluationsbericht zum Gleichstellungsgesetz hervor. 

Jede dritte Frau und jeder zehnte Mann wird im Verlaufe ihres Erwerbslebens mindestens einmal sexuell belästigt, und dies, obwohl seit dem 1. Juni 1996 das Gleichstellungsgesetz jede Form von sexueller Belästigung verbietet. Diese Verstösse werden jedoch nur selten angezeigt. Massgeblich ist dabei die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. 

Teuschers Vorschläge nützten also sowohl den Frauen, die den Schaden sofort beheben wollen, wie auch jenen, die eine Klage durchziehen und sich deshalb zumeist vom Betrieb trennen. In beiden Fällen ist die Unterstützung der Opfer wichtig und richtig.

Wir ziehen aber noch eine andere Lehre aus diesen Fakten. Es braucht wieder frischen Wind für Gleichstellung und die Stellung der Frau. Deshalb gibt’s am 14. Juni den nationalen Aktionstag ACHTUNG. FERTIG! FRAUEN LOS! Mehr dazu auf: www.14juni2011.ch

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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