Weniger Lohn für gleichwertige Arbeit

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Regula Bühlmann

Bürgerliche Politiker und Arbeitgeberorganisationen wehren sich weiter mit Händen und Füssen gegen verbindliche Massnahmen für die Lohngleichheit.

Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass Frauen über 20 Jahren nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes für gleichwertige Arbeit immer noch „unerklärte“ 8.4 Prozent weniger verdienen als Männer – eine Lohndifferenz für die es keine Erklärung gibt und deshalb auf reiner Diskriminierung beruht. Dies widerspricht nicht nur dem Gleichstellungsgesetz, sondern auch der Bundesverfassung. Denn diese sagt klipp und klar: „Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“.

Doch bürgerliche Politiker und Arbeitgeberorganisationen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindliche Massnahmen für die Lohngleichheit. Sie stehlen sich aus der Verantwortung und begründen die hartnäckige Lohndiskriminierung damit, dass Frauen halt eher Teilzeit arbeiten und weniger Arbeitserfahrung hätten als Männer. Und als Mütter seien sie wohl auch weniger leistungsbereit. Doch diese Erklärungen sind falsch.

Schon Mädchen bekommen nämlich weniger Taschengeld als Buben. Taschengeld hat nichts mit Leistung zu tun – und trotzdem wird Mädchen 12% weniger zugestanden. Vielleicht, weil sie zurückhaltender sind, weil sie weniger fordernd sind, halt einfach, weil sie Mädchen sind.

Auch jungen Frauen beim Berufseinstieg wird weniger zugestanden. Ihr Lohn ist im Schnitt 8 Prozent tiefer als derjenige der Berufseinsteiger – der grösste Teil davon kann nicht durch objektive Faktoren erklärt werden. Beim Berufseinstieg ist die Berufserfahrung von Frauen und Männern gleich tief. Diese fällt also weg als Grund für die Lohndifferenz.

Sehr viel wahrscheinlicher als Ursache sind stereotype Erwartungen an Frauen und Männer und ihre Arbeit. Unzählige Studien belegen nämlich, dass das Geschlecht unseres Gegenübers einen Einfluss darauf hat, wie wir dieses Gegenüber einschätzen: So gestehen Probandinnen und Probanden Frauen einen tieferen Lohn zu als Männern – in identischen fiktiven Situationen. Das ist keine Mutterschaftsstrafe aufgrund von Teilzeitpensen und Karrierehindernissen – sehr wohl aber eine Frauenstrafe bei genau gleicher Leistung. Wie wohl auch die Frauenstrafe von 7% beim Berufseinstieg und die 8.4% unerklärter Lohnunterschied, die die Lohnstrukturerhebung über die Gesamtwirtschaft feststellt.

Deshalb wollen wir, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz rasch umgesetzt wird und die Schweizer Unternehmen ihre Löhne auf Diskriminierungen analysieren müssen. Das allein reicht jedoch noch nicht. Der Bund muss Kontrollen in Betrieben machen und Arbeitgeber, die die Frauen beim Lohn diskriminieren, sanktionieren können. Dafür streiken wir am 14. Juni!

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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