Zwei parlamentarische Initiativen verlangen Massnahmen für mehr Vereinbarkeit. Sie gehen in die richtige Richtung.
Eine parlamentarische Initiative von Rosmarie Quadranti (BDP ZH) fordert zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub eine Elternzeit von maximal14 Wochen, die teilweise oder auch ganz vom Vater bezogen werden können.
Elternzeit
Die Initiantin argumentiert, dass es bisher in der Schweiz weder eine Lösung für einen geburtsbezogenen Vaterschaftsurlaub noch für eine Elternzeit gibt. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) lehnt den Vorstoss ab. Sie argumentiert mit den Kosten von bis zu 1.4 Mia Franken.
Der SGB vertritt klar die Auffassung, dass der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen eine Minimallösung ist. Eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern ist nur möglich, wenn auch Väter schon früh ihren Platz als Bezugspersonen ihrer Kinder einnehmen können. Der SGB fordert deshalb neben einem 18-wöchigen zu 100% bezahlten Mutterschaftsurlaub einen 8-wöchtigen Vaterschaftsurlaub sowie eine 24-wöchige Elternzeit, die die Eltern paritätisch zwischen sich aufteilen. Selbstverständlich muss diese, wie auch der Vaterschaftsurlaub, solidarisch finanziert sein. Dem Nationalrat gibt die Parlamentarische Initiative die Chance, auch für die Schweiz eine zeitgemässe Elternzeit aufzugleisen, wie sie im europäischen Ausland schon lange die Regel ist.
Rechtsanspruch auf Beschäftigungsreduktion nach der Geburt
Angestellte der Bundesverwaltung haben bei Geburt eines Kindes ein Anrecht auf eine Beschäftigungsreduktion um 20%, solange das Pensum nicht unter 60% fällt. Nadine Masshardt (SP BE) regt mit einer Parlamentarischen Initiative an, dass dieser Rechtsanspruch auch anderen Arbeitnehmenden zusteht. Sie argumentiert unter anderem damit, dass die Väter sich so stärker in die Kinderbetreuung einbringen können und Mütter entsprechend eher im Arbeitsprozess bleiben.
Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will der Parlamentarischen Initiative keine Folge geben (12:11, 1 Enthaltung). Die knappe Mehrheit empfindet die Massnahme als Eingriff ins liberale Arbeitsrecht. Die Minderheit begrüsst sie dagegen als förderlich für die Gleichstellung sowie als Mittel gegen den Fachkräftemangel.
Grundsätzlich ist der Vorschlag auch aus Gewerkschaftssicht sinnvoll, insbesondere, wenn das Pensum nicht unter 60% fallen darf: Eine - allenfalls vorübergehende - Beschäftigungsreduktion kann die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit erleichtern. Zwingend müssten jedoch begleitend Anreize gesetzt werden, dass auch Väter von ihrem Recht auf ein tieferes Pensum Gebrauch machen. Denn Teilzeitpensen sind ein zweischneidiges Schwert: Wenn hauptsächlich Frauen zugunsten von Kinderbetreuung Teilzeit arbeiten, bedeutet das für sie finanzielle Einbussen, Lücken in der Altersvorsorge sowie Karriereeinbussen. Entsprechend müsste die Regelung auch mit einem Anrecht auf erneute Pensenerhöhung nach einer familienbedingten -reduktion einhergehen.
Der SGB erwartet, dass der Nationalrat mit der Parlamentarischen Initiative Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit in Angriff nimmt. Auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist jedoch eine signifikante Verkürzung der Normarbeitszeit mittelfristig zielführender, als weiterhin vornehmlich Frauen in die Teilzeitfalle zu schicken.