Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Vernehmlassungen
Verfasst durch Regula Bühlmann

Antwort des SGB im Rahmen der Vernehmlassung

Der Bedarf an Pflege und Betreuung wächst. Mit der Folgerung des Bundesrats, dass die finanziellen Mittel fehlen, um den Mehrbedarf zu decken, sind wir nicht einverstanden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist grundsätzlich der Meinung, dass Dienstleistungen in Pflege und Betreuung im Bedarfsfall allen Menschen bezahlbar und in guter Qualität zugänglich sein müssen. Hauptziel muss deshalb sein, dass der Service Public im Care-Bereich ausgebaut wird. Dazu gehört auch ausreichendes und bezahltes Personal, um Betreuungs- und Pflegeengpässen zu vermeiden.

Tatsache ist, dass ein grosser Teil der Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen betreut wird. Mehrheitlich sind es Frauen, die diese Aufgabe unbezahlt und häufig auf Kosten des eigenen Erwerbseinkommens übernehmen. Pflegende und betreuende Angehörige müssen unterstützt werden, damit ihnen ihr Einsatz weder gesundheitlich noch finanziell zum Nachteil wird. 

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die Stossrichtung der drei im Vorentwurf vorgesehenen Massnahmen. Allerdings sind sie zu minimalistisch, um den Bedürfnissen pflegender und betreuender Angehöriger wirklich gerecht zu werden:

  • Kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten müssen - insbesondere bei Einelternfamilien - länger ausgestaltet werden.
  • Die maximal ausbezahlte Anzahl Taggelder bei schwer kranken oder verunfallten Kinder muss höher ausfallen.
  • Lösungen für Angehörige von erwachsenen erkrankten oder verunfallten Personen sind zu erarbeiten.
  • Pflegende Angehörige müssen das Recht erhalten, vorübergehend das Erwerbspensum zu reduzieren und insbesondere auch später wieder aufstocken zu können.


Die vollständige Stellungnahme des SGB lässt sich unten als PDF herunterladen.

 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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