Und sie bewegt sich doch!

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin

Bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit ist die grundlegendste Forderung aller, die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern wollen. Spätestens seit der Delegiertenversammlung vom 3.11.2008 hat auch der SGB dieses Thema zuoberst auf seine Agenda gesetzt. Ein rascher Blick zeigt: Es bewegt sich einiges seither!

Mit klarer Mehrheit hat der Nationalrat in der soeben zu Ende gegangenen Frühjahrsses­sion die Anstossfinanzierung für Kinderkrippen verlängert. Dank dieser Anstossfinanzie­rung, die seit Februar 2003 läuft, sind schweizweit gegen 24'000 neue Betreuungsplätze geschaffen worden. Es fehlen aber für rund 120'000 Kinder Betreuungsangebote, wie eine Bestandesaufnahme der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) im Februar 2009 ergeben hat. Der Ausbaubedarf ist also riesig, und es braucht bei der nächsten Anstossfinanzierung mehr Geld. 

Investieren in Qualität, d.h. in Ausbildung

Mit dem Ausbau muss aber auch die Qualität gesichert werden. Dazu braucht es ausrei­chend und genügend gut ausgebildetes Personal. Hier stehen die einzelnen Betreuungs­stätten in der Pflicht; sie sollen mehr Ausbildungsplätze anbieten. Der SGB fordert, dass den Betreuungsinstitutionen für jede abgeschlossene Ausbildung ein Beitrag verliehen wird. Das wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Anstossfinanzierung soll also nicht nur verlängert sondern auch qualitativ erweitert werden. Der SGB hat diese Forde­rung auch in sein Programm wider die Krise aufgenommen. Die VPOD-Frauen ihrerseits haben Qualitätsrichtlinien für die Kindertagesbetreuung erarbeitet. Die im Februar 2009 erschienene Broschüre ist für alle Interessierten beim VPOD erhältlich und zeigt auf, dass Qualität nicht nur blutleere Forderung ist. Es braucht aber auch gesetzlich verankerte Qualitätskriterien. Die Revision der Pflegekinderverordnung – ein längst hängiges Ge­schäft – bietet dazu eine gute Möglichkeit. Mit einer in dieser Frühjahrssession einge­reichten Anfrage zum Stand dieser Revisionsarbeiten und dem Einbezug der Qualitäts­kriterien bleibt VPOD-Präsidentin Christine Goll auf gesetzgeberischer Ebene am Ball.

Regionale Vorstösse

„La gauche genevoise“ lancierte am 20. Februar 2009 eine Volksinitiative. Damit will sie für vorschulpflichtige Kinder (petite enfance) einen Rechtsanspruch auf einen Betreu­ungsplatz in der kantonalen Verfassung verankern. In der Stadt Bern ist am 11. Novem­ber 2008 ein von der SP lanciertes entsprechendes Volksbegehren eingereicht worden. In Zürich wird noch dieses Jahr die vom Gewerkschaftsbund lancierte Volksinitiative „Ja zur Kinderbetreuung“ zur Abstimmung kommen. Auch sie fordert einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Schritte nach vorn beim Mutter- und Vaterschaftsurlaub

Zu den Forderungen der SGB-Gewerkschaften gehört auch die Weiterentwicklung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft. Die beiden Nationalrätinnen und Gewerkschafterinnen Christine Goll und Franziska Teuscher (Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission) reich­ten Vorstösse zu diesem Thema ein. Die VPOD-Präsidentin fordert darin einen schritt­weisen Ausbau des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft von heute 14 auf 18 Wochen. Mit dem Vorstoss von Franziska Teuscher soll die Finanzierung über Erwerbsersatz geregelt werden in all den Fällen, in denen eine Lücke zwischen Niederkunft und Mutterschafts­urlaub entsteht. Dies ist wichtig für Frauen, deren Kind zum Beispiel nach der Geburt im Spital bleiben muss. Erfolgreich war auch die Mediengewerkschaft SSM im GAV mit der SRG. Väter bei der SRG haben nun 10 Tage Vaterschaftsurlaub. 

Und nicht zu vergessen: Der SGB-Frauenkongress vom 20./21. November 2009 wird ganz unter dem Thema Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit stehen und Gele­genheit bieten, Standpunkte zu diskutieren und (neue?) Forderungen zu stellen.

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