Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt gesetzliche Änderungen, die Paaren im Konkubinat mehr Rechtssicherheit verschaffen. Kritisch beurteilt der SGB jedoch den von der Rechtskommission des Ständerates vorgeschlagene eidgenössischen Zivilpakt, denn er sieht zwar während der Partnerschaft gegenseitige Unterhalts- und Beistandspflichten vor, bietet aber bei einer Auflösung praktisch keine finanzielle Absicherung.
Wer sich in Zukunft mit dem neuen PACS-Modell bindet und wegen Kinderbetreuung oder Care-Arbeit das Erwerbspensum reduziert, trägt die langfristigen wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung allein. Es ist davon auszugehen, dass besonders häufig Frauen von Versorgungslücken betroffen wären.
Aus diesem Grund warnt der SGB davor, dass der PACS wegen seiner geringeren Verpflichtungen zu einer Alternative zur Ehe werden könnte – auch bei Paaren mit erheblichen wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Es wäre wichtig, dass bei einer Auflösung solcher Partnerschaften zumindest Vorsorgelücken durch eine Teilung der AHV- und Pensionskassenguthaben ausgeglichen werden.
In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass Paare ohne Ehe oder PACS ebenfalls ohne ausreichende rechtliche Absicherung bleiben. Unabhängig von der gewählten Partnerschaftsform muss deshalb grundsätzlich geprüft werden, wie Konkubinatspaare besser geschützt werden können.
Falls das Parlament PACS einführt, bevorzugt der SGB die Variante mit Abschluss beim Zivilstandsamt. Sie ist kostengünstiger, einfacher und als Service-public-Lösung für die Bevölkerung besser zugänglich als ein notarielles Verfahren.
