Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erfreut über den Entscheid des Bundesrats, Anreize zu schaffen, damit Kantone, Gemeinden und auch Arbeitgeber mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Für den SGB ist das ein wichtiger Schritt, damit in der Schweiz Beruf und Familie besser unter einen Hut gebracht werden können. Es ist der Beginn eines Prozesses, in dem nun auch die Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber mitziehen müssen.
Denn die Schweiz ist im internationalen Vergleich bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Musterschülerin: Familie gilt hierzulande immer noch zu oft als Privatsache, die Unterstützung durch den Staat ist vergleichsweise gering. So investiert die Schweiz weniger als 2% des BIP in die Entlastung von Familien, während der OECD-Schnitt 2.55% beträgt und Spitzenreiter wie Irland, Grossbritannien und Dänemark über 4% investieren. Noch eklatanter sind die Unterschiede in der Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten (Quelle: OECD 2011).
Frauen und Männer wollen heute jedoch sowohl einer Erwerbstätigkeit nachgehen als sich auch an der Familienarbeit beteiligen. Dafür braucht es flächendeckende, bedürfnisgerechte und bezahlbare Kinderbetreuungsangebote. Diese soll auch in Randzeiten und während den Schulferien uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch muss sich die Erwerbsarbeit lohnen und die Kosten für die Kinderbetreuung dürfen das Zusatzeinkommen nicht gleich wieder wegfressen.
Lassen sich Beruf und Familie besser vereinbaren, werden die Voraussetzungen geschaffen, um wichtige gleichstellungspolitische Forderungen endlich umzusetzen: Die faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit bedingt, dass Mütter und Väter gleichermassen einer Erwerbsarbeit nachgehen können.
Die vom Bund beschlossene finanzielle Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein erster, wichtiger Schritt dazu. Weiter fordert der SGB Massnahmen wie einen Vaterschaftsurlaub, eine bezahlte, paritätisch zwischen den Geschlechtern aufgeteilte Elternzeit und mittelfristig eine Reduktion der Normarbeitszeit.
Auskünfte:
- Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellungsfragen, 076 200 90 89
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74