Mit der Unterzeichnung der Charta "Lohngleichheit im öffentlichen Sektor" haben heute 25 Kantone und Gemeinden sowie der Bund ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt. Der SGB und seine Gewerkschaften begrüssen dieses Zeichen und erwarten, dass der Absichtserklärung nun rasch entsprechende Taten folgen. Die Charta ist auch ein starkes Signal an die Privatwirtschaft, mitzuziehen und die Lohngleichheit ebenfalls umzusetzen.
Lohndiskriminierung ist eine Tatsache und verfassungswidrig. Die öffentlichen Arbeitgeber gehen mit ihren Bemühungen hinsichtlich Sensibilisierung, Lohnüberprüfung sowie transparente Information über die Ergebnisse in eine gute Richtung und können eine Vorbildrolle übernehmen. Auch den öffentlichen Verwaltungen nahestehende Betriebe sowie Auftragnehmende bei Beschaffungen und SubventionsempfängerInnen sollen in die Pflicht genommen werden. Bei sorgfältiger Umsetzung kann damit schon ein grosser Teil der Arbeitnehmenden erfasst werden.
Für alle anderen von Lohndiskriminierung betroffenen Frauen ist die Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich vorwärts zu bringen. Denn die Unternehmen wollen den Verfassungsauftrag erfüllen. Sie sind bereit, die Lohngleichheit zu überprüfen. Das haben Untersuchungen der Uni St. Gallen sowie des Centre Patronal deutlich gezeigt. Denn gewissenhafte Arbeitgeber wissen: Lohndiskriminierungen sind meistens nicht böse Absicht, sondern Folge von gesellschaftlichen Ungleichgewichten und unbewussten Erwartungen an Frauen und Männer. Wer hinschaut, kann diese korrigieren.
Auskünfte
- Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89