Der 2009 gestartete Lohngleichheitsdialog LGD, ein Projekt der Sozialpartner und des Bundes, ist abgeschlossen. Seit Ende Juni 2014 liegt auch der Evaluationsbericht vor. Die Trägerschaft ist sich darin einig, dass das gesetzte Ziel, die Lohndiskriminierung möglichst rasch zu eliminieren nicht erreicht werden konnte. Der Handlungsbedarf, um die Lohngleichheit zu realisieren, ist jedoch unbestritten. Deshalb gilt es nun, verbindliche – und das heisst: gesetzliche – Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit anzupacken!
Seit mehr als 30 Jahren besteht der Verfassungsauftrag, die Lohngleichheit durchzusetzen. Seit 18 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Dennoch hat die Lohnungleichheit kaum abgenommen. Sie stagniert vielmehr auf hohem Niveau! Gemäss den neusten Zahlen (Lohnstrukturerhebung LSE 2012) beträgt der Lohnunterschied in der Privatwirtschaft zwischen Mann und Frau 18.9 %. Die Unterschiede haben also in jüngster Vergangenheit nicht ab- sondern um 0.5 Prozentpunkte zugenommen.
Die jahrzehntelange Erfahrung mit Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zeigt eines deutlich: Freiwilligkeit reicht nicht! Es braucht jetzt dringend gesetzliche Massnahmen, mit denen die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und Strukturen zu schaffen sind, damit Kontrollen möglich werden.
Gefordert ist jetzt die Politik. Zuerst liegt der Ball beim Bundesrat. Nach den Sommerferien muss er die Arbeiten für eine gesetzliche Vorlage vorantreiben.
Der SGB-Frauenkongress 2013 hat mit der Forderung“ Jetzt braucht’s Kontrollen“ die Richtung bereits vorgegeben. In der Zwischenzeit wurden die Forderungen weiter diskutiert und an der SGB-Delegiertenversammlung verabschiedet. In einem offenen Brief haben die Gewerkschaftsfrauen zudem im Vorfeld des 14. Juni 2014 dem Bundesrat ihr Programm zur Beseitigung der Lohnungleichheit kundgetan. Die darin gestellten Forderungen in Kürze:
· Die Unternehmen sind in die Pflicht zu nehmen: Sie müssen die Löhne regelmässig überprüfen. Wenn Lohnungleichheit festgestellt wird, muss diese beseitigt werden.
· Die Unternehmen sind zur Transparenz zu verpflichten: Die Ergebnisse der Lohnüberprüfungen müssen innerbetrieblich kommuniziert werden.
· Es braucht eine nationale Behörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen: Die Behörde muss selber Kontrollen in den Betrieben durchführen bzw. veranlassen können. Sie braucht darüber hinaus die Kompetenz, bei festgestellter Lohnungleichheit deren Beseitigung zu fordern bzw. deren Nichtbeseitigung zu sanktionieren, sei es durch Klage, Busse oder durch Verfügung.
Wir erwarten vom Bundesrat nun ein zügiges Vorgehen.