Nach Extrarunde: Jetzt muss es mit der Lohngleichheit vorwärts gehen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung
Verfasst durch Thomas Zimmermann

SGB nimmt zum Kommissions-Entscheid in Sachen Lohngleichheit Stellung

Der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB) ist erfreut, dass die Arbeiten des Ständerates zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung in der Sommersession weitergehen können. Dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) die Revision des Gleichstellungsgesetzes nach erneuter Beratung identisch ins Ratsplenum bringt wie drei Monate zuvor, stärkt den Verdacht, dass der Rückweisungsentscheid ein spontaner Schnellschuss zur Umgehung einer lästigen Pflicht war.

Die Vorlage, die der Ständerat nun am 29. Mai erneut berät, lässt zwar verbindlichere Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung vermissen, war aber schon bei der ersten Runde im Ständerat sorgfältig vorbereitet und in sich konsistent: Die vorgesehene Analysepflicht für Unternehmen wird sensibilisierten Arbeitgebern eine wertvolle Hilfestellung bei der Umsetzung der Lohngleichheit sein.

Auf dieser Basis muss das Parlament nun seinen Auftrag als Gesetzgeber ohne weitere Störmanöver erfüllen. Ist es ihm dabei ernst mit dem Verfassungsartikel, der gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit verlangt, muss der Ständerat zwingend auch auf die Minderheitsanträge der WBK-S eingehen, die mehr Verbindlichkeit fordern: Die Missachtung der Lohngleichheitspflicht muss genau so zu Sanktionen führen wie die Missachtung aller anderen gesetzlichen Pflichten. Der SGB erwartet, dass es nun vorwärts geht und die Lohndiskriminierung endlich mit einem wirkungsvollen Gleichstellungsgesetz bekämpft werden kann.


Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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