Mutterschaftsurlaub: Nationalrat muss Lücke schliessen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Regula Bühlmann

In der Sommersession kann - und soll - das Parlament eine Lücke in der heutigen Regelung rund um Geburt und Mutterschaftsurlaub schliessen. Es geht um eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes bei längerer Krankheit des Kindes.

Frauen dürfen acht Wochen nach einer Geburt nicht arbeiten. Wenn ein neugeborenes Kind wegen einer Frühgeburt oder Krankheit im Spital bleiben muss, kann die Mutter zurzeit den Mutterschaftsurlaub nicht um die Zeit des Spitalaufenthalts verlängern. Kommt das Baby dann später nach Hause, fehlt es der Mutter an nötigen Urlaubstagen. Nur unter gewissen Bedingungen kann die Mutter den Mutterschaftsurlaub aufschieben: Wenn der Spitalaufenthalt mindestens drei Wochen dauert. Da das Arbeitsverbot aber trotzdem gilt, ist diese Zeit nicht entschädigt. Dies will die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit mit ihrer Motion beheben. Sie fordert, den Mutterschaftsurlaub um die Zeit des Spitalaufenthalts des Kindes zu verlängern, wenn dieser mehr als drei Wochen dauert. Teuer wäre diese über die EO finanzierte Massnahme nicht, da es sich nur um eine begrenzte Anzahl Fälle handelt. Aber sie würde eine grosse Erleichterung für die betroffenen Familien bedeuten.

Auf gutem Weg

Der Ständerat hat die Motion seiner Kommission in der Wintersession angenommen. Der Nationalrat behandelt sie in der Sommersession. Auch seine vorberatende Kommission empfiehlt die Motion mit 15 zu 9 Stimmen zur Annahme. Der SGB erwartet vom Nationalrat, dass er dieser Empfehlung folgt. Der Mutterschaftsurlaub ist in der Schweiz sehr knapp berechnet und reicht schon bei gesunden Kindern kaum, um den Familienalltag neu zu organisieren. Solange ein bedarfsgerechter und zukunftstauglicher Ausbau nicht möglich ist, müssen zumindest die augenscheinlichsten Lücken geschlossen werden. Alles andere wäre ein "Töippelen" auf Kosten der Familien.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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