Kinder daheim

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Mütter bekommen erheblich weniger Lohn

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Cyrielle Huguenot

Bericht des Bundesrats bestätigt Lohndiskriminierung

Der aktuelle Bericht des Bundesrats über die Ursachen des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen verdeutlicht, wie gross die Lohndiskriminierung von Frauen in der Schweiz aufgrund von Mutterschaft ist. Heirat und Mutterschaft bremsen das Lohnwachstum von Frauen erheblich und vergrössern nachhaltig die Lohnlücke zu den Männern. Der SGB fordert Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kontrollen in den Unternehmen, um Lohndiskriminierung aufzudecken.

Auf der Grundlage der Daten der jüngsten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) und als Antwort auf das Postulat Dobler (22.4500) hat der Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern detailliert analysiert. Der Bericht liefert einige Erkenntnisse und Bestätigungen:

  • Der Lohn von Frauen ist in der Regel niedriger als der von Männern, unabhängig von den betrachteten, so genannten erklärenden Merkmalen.
  • Unter den Faktoren, die das mittlere Lohngefälle zwischen Frauen und Männern erklären, spielen der Familienstand und die Elternschaft eine entscheidende Rolle. Verheiratete Frauen verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als verheiratete Männer. Und die Lohnunterschiede vergrössern sich bei Frauen mit Kindern noch weiter. Der Medianlohn von verheirateten Frauen mit Kind(ern) liegt 21 Prozent unter dem von Männern in derselben Situation. Im Vergleich dazu beträgt der Lohnunterschied zwischen unverheirateten Männern und Frauen ohne Kinder 1.9 Prozent.
  • Mit zunehmendem Alter geht die Lohnschere weiter auf, insbesondere bei verheirateten Personen: Das Lohnniveau verheirateter Frauen stagniert, während das von verheirateten Männern weiter steigt.
  • Je höher die berufliche Position, desto grösser ist das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern.
  • Alter und Familienstand sind die Faktoren, bei denen die so genannten unerklärbaren Lohnunterschiede am stärksten sind. In ansonsten ähnlichen Situationen verdienen Frauen über 50 Jahren im Durchschnitt 8.5 Prozent weniger als Männer. Bei Verheirateten beträgt das unerklärte Lohngefälle sogar 8.8 Prozent. Im Vergleich dazu beträgt die ungeklärte Lohnlücke bei Unverheirateten 2.8 Prozent.

Diese Zahlen verdeutlichen das Ausmass der Lohnbenachteiligung aufgrund von Mutterschaft in der Schweiz. Der SGB begrüsst, dass diese neuen Indikatoren künftig bei der Überwachung der Lohnlücke berücksichtigt werden. Es ist wichtig, der Lohndiskriminierung aufgrund von Mutterschaft weiter nachzugehen. 

Strukturelle Benachteiligung abbauen – Handeln nötig

Der Bericht des Bundesrats macht zudem auf die strukturellen Faktoren aufmerksam, die diese Benachteiligung begünstigen. Dazu zählt insbesondere die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit, die nach wie vor hauptsächlich von Frauen geleistet wird (Hausarbeit und Kinderbetreuung), die begrenzten und nur teuren Möglichkeiten der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie die mit familiären Verpflichtungen unvereinbaren Arbeitsbedingungen.

Der SGB fordert deutlich höhere öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung. Ebenso unerlässlich ist es, die Löhne in den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen zu erhöhen. Selbst mit einem EFZ in der Tasche verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4500 Franken begnügen. Es braucht Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle. In Branchen wie der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder dem Detailhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten erforderlich.

Zudem zeigt das Ausmass der so genannten unerklärbaren Lohnunterschiede, gerade bei verheirateten Personen und Personen über 50 Jahren, dass es konsequentes Handeln braucht. Es müssen Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit in den Unternehmen durchgeführt werden. Und Verstösse müssen sanktioniert werden. Eine dahin gehende Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes ist dringend geboten.

Zuständig beim SGB

Cyrielle Huguenot

Zentralsekretärin

031 377 01 12

cyrielle.huguenot(at)sgb.ch
Cyrielle Huguenot
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