Mindestlöhne einführen!

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Corinne Schärer und Natalie Studer, Unia

Zum Internationalen Frauentag am 8. März besuchen die Gewerkschaftssekretärinnen und –sekretäre der Unia in allen Landesteilen Betriebe des Detailhandels und der Industrie. Sie verteilen den Frauen in den Betrieben die 41-Frankennote sowie einen Schokoladentaler, der symbolisch für den Kampf der Unia für die Lohngleichheit steht.

Im Detailhandel wie auch in der Industrie erfahren die Frauen Lohndiskriminierung: Im Detailhandel werden die Frauen nur aufgrund ihres Geschlechts durchschnittlich um rund 633 Franken geprellt, in der chemischen Industrie gar um 878 Franken.

Lohndifferenz auch in Tieflohnbranchen – Mindestlohn 4'000!

Gemäss Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes arbeiten zurzeit 15.8 Prozent der Frauen für einen Lohn unter 4'000 Franken. Um die allgemeine Tieflohnsituation in der Schweiz sichtbar zu machen, hat die Unia auf www.4000fr.ch einen Tieflohnmelder aufgeschaltet. In kurzer Zeit haben viele Arbeitnehmende einen Lohn von unter 22 Franken pro Stunde bzw. einen Monatslohn von unter 4'000 Franken gemeldet. Das zeigt: Tieflöhne sind ein schweizweites und branchenübergreifendes Problem. Der Detailhandel ist mit rund 100'000 Tieflohnempfängern und vor allem Tieflohnempfängerinnen überdurchschnittlich davon betroffen. Dies sind gerade vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Verkäuferinnen und der drohenden Ausweitung der Ladenöffnungszeiten unhaltbare Zustände. Bezeichnenderweise ist bis anhin kein einziges Unternehmen aus dem Detailhandel dem Lohngleichheitsdialog beigetreten. Die Arbeitgeber verweigern sich auch grösstenteils, Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen abzuschliessen. Von einem gesetzlichen Mindestlohn von 4'000 Franken würden somit überdurchschnittlich viele Frauen im Detailhandel profitieren. Deshalb sind die Unia-Gewerkschaftssekretärinnen und –sekretäre am 8. März vorwiegend im Detailhandel unterwegs, mit den Forderungen für die ökonomische Unabhängigkeit der Frau: Lohngleichheit! Mindestlohn 4'000! AHVplus!. Sie informieren die Frauen zudem über aktuelle Kampagnen wie die Petition zum neuen Coop-Gesamtarbeitsvertrag, die eine Erhöhung der bestehenden Mindestlöhne fordert.

Einführung von Mindestlöhnen in den Branchen

Die Einführung bzw. Erhöhung von Mindestlöhnen ist die zentrale Forderung der Unia von ihren Sozialpartnern bei Vertragsverhandlungen. So führt die Unia zurzeit eine Kampagne zur Einführung von Mindestlöhnen in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) und ist am 8. März auch in den entsprechenden Betrieben präsent. Sie fordert in den laufenden Verhandlungen zum MEM-Gesamtarbeitsvertrag, dem rund 100'000 Erwerbstätige unterstellt sind, die Einführung von Mindestlöhnen. Unia will so den Lohnrückstand der Frauen, die vorwiegend im Tieflohnbereich arbeiten, aufholen und der wachsenden Lohnschere entgegenwirken.

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 4'000 Franken ist eine sofort wirksame Lösung für das Problem der Lohndiskriminierung für die 15.8 Prozent der Frauen, die zurzeit zu einem Lohn von unter 4'000 Franken arbeiten. Und sie bedeutet auch eine Aufwertung der Arbeiten, die typischerweise von Frauen verrichtet werden. Die Unia fordert zudem von ihren Sozialpartnern, dass Mindestlöhne sowie die Lohngleichheit in den Gesamtarbeitsverträgen verankert werden.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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