Massnahmen und Instrumente zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Dossier
Verfasst durch Marianne Schär

Dossier Nr. 79

Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz (GlG)4 schreiben seit 30 bzw. 15 Jahren gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer vor. In der Realität ist dieser Grundsatz nicht erreicht. Die Statistiken zeigen weiterhin beachtliche Lohnunterschiede: Frauen verdienen – je nach Berechnungsart – in der Privatwirtschaft und im kantonalen öffentlichen Sektor ein Fünftel bis ein Viertel weniger als Männer, im öffentlichen Sektor des Bundes ein Achtel bis ein Sechstel.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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