Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat endlich die Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes veröffentlicht hat, fordert jedoch entschieden schärfere Massnahmen zur Umsetzung der Lohngleichheit.
Insbesondere kritisiert der SGB die fehlende Durchsetzungskompetenz der Bundesbehörden und den mangelhaften Einbezug der Gewerkschaften. Somit wird weiterhin ein grosser Teil der Verantwortung auf die von Lohndiskriminierung betroffenen Frauen überwälzt.
Mehr Lohntransparenz
Seit 1981 verbietet die Bundesverfassung Lohndiskriminierung, doch das Gleichstellungsgesetz (GlG) von 1996 hat dieses Verbot nur teilweise durchsetzen können: Nach wie vor verdienen Frauen in der Schweiz fast ein Fünftel weniger als Männer.
Nun will der Bundesrat Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichten, ihre Lohnstruktur regelmässig auf Diskriminierungen prüfen, das Ergebnis nach dem Vieraugenprinzip kontrollieren zu lassen und anschliessend darüber zu informieren. Diese Massnahme kann zu mehr Lohntransparenz und Aha-Erlebnissen führen: Die Hälfte der Betriebe korrigiert nach einer Lohnanalyse die Frauenlöhne nach oben (Regulierungsfolgenabschätzung 2015).
Keine Kontrolle, keine Sanktionen
Stossend ist jedoch, dass mit dem revidierten GlG unkorrekte Arbeitgeber immer noch nicht belangt werden können: Weder stattet der Bundesrat eine Behörde mit zusätzlichen Kompetenzen aus, noch bezieht er die Gewerkschaften stärker bei der Umsetzung ein. Ob Unternehmen ihre Löhne tatsächlich analysieren oder nicht, ob die Analysen sorgfältig durchgeführt werden und zu korrekten Resultaten führen, wird niemand kontrollieren. Und niemand wird Unternehmen, die Lohndiskriminierungen nicht beseitigen, sanktionieren können.
Lohndiskriminierung bliebe ein Kavaliersdelikt, dessen Behebung sozusagen auf freiwilliger Basis erfolgt. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen müssten weiterhin mit Lohnklagen für die Umsetzung des Verfassungsauftrags sorgen. Was das für die Frauen bedeutet, zeigt die neueste GlG-Evaluation: ein erhebliches finanzielles Risiko, langwierige Prozesse und meist den Verlust der Stelle.
Beispiel Island
Es ginge auch anders: "Já! Ég þori, get og vil" - Ja! Ich wage es, kann und werde es tun - Mit diesem Schlachtruf sind die Isländerinnen in den Kampf für Lohngleichheit gezogen, mit Erfolg, wie die isländische Gewerkschafterin Maríanna Traustadóttir am Mittwochabend an einer Veranstaltung von SGB und Travail.Suisse erläutert. Ab 1. Januar 2018 sind Unternehmen in Island gesetzlich verpflichtet, mit einem Zertifikat nachzuweisen, dass sie Frauen und Männern den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zahlen. Bei der Umsetzung sind Gewerkschaften ebenso wie Arbeitgeberorganisationen beteiligt. Beschäftigte können vom Arbeitgeber Ausgleichszahlungen verlangen, wenn dieser für gleichwertige Arbeit nicht den gleichen Lohn zahlt.
Der SGB erwartet, dass die Schweiz Lohndiskriminierung mit derselben Entschiedenheit bekämpft wie Island. Das Parlament muss bei der GlG-Revision entsprechend nachbessern. Konkret fordert der SGB regelmässige unternehmensinterne Lohnüberprüfungen, bei denen die Gewerkschaften einbezogen sind, sowie eine Behörde mit Kontroll- und Sanktionskompetenzen. Denn auch die Schweiz kann - sie muss es nur noch wagen und durchziehen.
Auskünfte:
- Regula Bühlmann, SGB-Zentralsektretärin, 076 200 90 89
- Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikationsleiter, 079 249 59 74