Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist erfreut über den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die Revision des Gleichstellungsgesetzes, das die Lohndiskriminierung bekämpfen soll, weiter zu beraten. Allerdings hat sie vom Ständerat eine dermassen abgeschwächte Version weitergereicht bekommen, dass sie bei der Detailberatung zwingend Verbesserungen vorsehen muss.
Die sogenannte Sunsetklausel gehört aus der Vorlage entfernt: Gesetze sollen abgeschafft werden, wenn sie nicht mehr nötig sind, und nicht schon bei ihrem Entstehen mit einem Ablaufdatum versehen werden. Ebenso ist darauf zu verzichten, Betriebe, die die Lohngleichheit einmal eingehalten haben, zukünftig von der Analysepflicht zu befreien.
Der SGB erwartet deshalb, dass der Nationalrat zur Vorlage des Bundesrates zurückkehrt und diese um staatliche Kontrollen und Sanktionen bei Gesetzesverletzungen ergänzt. Denn die fast 10 Milliarden Franken, die den Frauen jährlich aufgrund der Diskriminierung entgehen, sind keine Quantité Negligable, sondern ein skandalöser Verstoss gegen die Verfassung. Und damit muss Schluss sein.
Auskünfte:
- Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74