Lohngleichheit: was in Island möglich ist…

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Regula Bühlmann

Maríanna Traustadóttir am 5. Juli in Bern

Seit Edda-Zeiten schon: Island hat starke Frauen, die sich nicht an die Kandare nehmen lassen. Auch am Arbeitsplatz und beim Lohn nicht. Doch jetzt geht Island, in dem der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau schon heute weltweit am tiefsten liegt, einen Schritt weiter. Als erster Nationalstaat wird die Insel künftig von den Unternehmen gesetzlich verlangen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit nachzuweisen. Das Gesetz soll alle Firmen mit mehr als 25 Angestellten erfassen.

Und die Schweiz?

Immer noch warten die Schweizer Frauen auf Lohngerechtigkeit. Durchschnittlich18.1 Prozent betrug der Lohnunterschied im Jahr 2014. 42 Prozent davon sind nicht durch Ausbildung, Alter, Betriebstreue, Funktion usw. erklärbar. Mit anderen Worten: Im Durchschnitt werden die Frauen um 7,6 % Lohn betrogen. Auf gewerkschaftlichen und feministischen Druck hin will der Bundesrat zwar gegen die anhaltende Diskriminierung vorgehen und das Gleichstellungsgesetz verbessern. Aber die Bürgerlichen, und dahinter am Draht die Arbeitgeber, wollen keine verbindlichen Massnahmen. Sie bremsen, wo sie nur können. Gegen diese Verweigerung halten Gewerkschaftsfrauen und Frauenorganisationen auf dem Bundesplatz nun jeden Mittwoch Mahnwachen. Bis der Bundesrat eine Botschaft präsentiert.

Ist in dieser Lage von Island zu lernen?

Maríanna Traustadóttir, Gleichstellungszuständige beim isländischen Gewerkschaftsbund ASI, ist gleichsam die Mutter dieses Gesetzes. Auf Einladung des SGB und von Travail.Suisse wird sie am Mittwoch 5. Juli 2017 (18.00 Hotel Bern in Bern) das isländische Gesetz vorstellen und mit VertreterInnen von SGB, Eidgenössischem Gleichstellungsbüro und Avenir Suisse die Schweizer Situation diskutieren.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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