Lohngleichheit: Schweiz hat den Anschluss verloren

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Medienmitteilung

SGB-Tagung zum 14. Juni fordert rasch verbindliche Massnahmen

Fast ein Vierteljahrhundert nachdem die Frauen für die Gleichstellung gestreikt haben, droht die Schweiz bei der Lohngleichheit den Anschluss ans Ausland zu verlieren. Das machte eine SGB-Tagung anlässlich des 24. Jahrestages des Frauenstreiks von 1991 deutlich.

Mit einem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied von 18.9% liegt die Schweiz heute weit über dem OECD-Schnitt von 15.2% und belegt auch europaweit einen der hintersten Ränge. Im Klartext verdienen Frauen in der Schweiz heute immer noch fast ein Fünftel weniger als ihre Kollegen. An der SGB-Tagung forderten Referentinnen, Referenten und Podiumsteilnehmende deshalb von der Politik, dass diese rasch verbindliche Massnahmen samt Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten umsetzt, damit die Schweiz nicht den Anschluss ans europäische Ausland verliert.

Länder wie Schweden, Österreich und Belgien verringern die Lohnungleichheit schon jetzt erfolgreich mit staatlichen Kontrollen und Massnahmen zur Lohntransparenz. Weitere Staaten wie Deutschland folgen. Das in der Schweiz entwickelte Instrument Logib erlaubt Unternehmen eine einfache Überprüfung ihrer Löhne auf Diskriminierung und ist inzwischen europaweit im Einsatz: Deutschland, Luxemburg, Finnland, Polen, Grossbritannien, Frankreich und Portugal verwenden Logib. Entsprechend geht in der EU die Lohndifferenz zurück, von 17.3% 2008 auf 16.2% 2011. In der Schweiz hingegen hat die Lohnungleichheit von 2010 auf 2012 gar wieder zugenommen.

Vor diesem Hintergrund ist es höchste Zeit, dass die Schweiz rasch handelt. Immerhin ist eine entsprechende Gesetzesrevision geplant. Die mit über 60 Teilnehmenden gut besuchte SGB-Tagung "Wirksame Lohnkontrollen - jetzt!" stellte diese vor, bot aber auch Raum für weitergehende Forderungen und Ansätze zur Bekämpfung der Lohnungleichheit. Für SGB-Zentralsekretärin Regula Bühlmann ist eine Kommission, die Verstösse gegen das Prinzip der Lohngleichheit mit Sanktionen ahnden kann, zwingend. Bühlmann betonte die zentrale Rolle der Gewerkschaften: "Der Staat muss Unternehmen verpflichten, ihre Lohnstruktur auf Diskriminierungen zu untersuchen. Die Gewerkschaften müssen auf Vertrags- und Unternehmensebene auf diskriminierungsfreie Lohnfestsetzungen achten und Einzelfälle überprüfen." Denn Einzelfalldiskriminierungen könnten auch in Unternehmen vorkommen, deren Gesamtlohnstruktur keine Diskriminierungen aufweist.

Auskünfte
  •  Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin Bereich Gleichstellungspolitik, 076 200 90 89
  • Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74
Dokumentation
  • Jeanne Ramseyer: <media 3207>Warum braucht es jetzt staatliche Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit?</media>
  • Regula Bühlmann: <media 3208>Gewerkschaftliche Strategien für die Lohngleichstellung</media>
  • Sylvie Durrer: <media 3209>Lohngleichheit: Wo stehen wir?</media>
  • Oliver Schröter: <media 3210>Das Instrument Logib zur Kontrolle der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann</media>
  • Marianne Schär Moser: <media 3211>Diskriminierungsfreie Lohnfestsetzung</media>
  • Regina Stauffer: <media 3212>Lohnkontrollen im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis</media>
  • Cathrine Laubscher: <media 3213>Gesamtarbeitsverträge und Lohnklagen im privaten Dienstleistungsbereich: Neue Handlungsmöglichkeiten durch Lohnkontrollen?</media>

 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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