Lohngleichheit. Punkt. Schluss!

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Medienmitteilung

13. SGB-Frauenkongress fordert: Verfassung respektieren

Seit 37 Jahren ist in der Schweiz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" für Männer und Frauen Verfassungsgrundsatz. Trotzdem verdienen die Frauen im Schnitt immer noch gut 7 Prozent weniger Lohn als die Männer - ohne dass Berufsanforderungen oder Ausbildung dies erklären könnten. Aufs Jahr hochgerechnet entgehen den Frauen deswegen 7 Mrd. Franken, obwohl es dafür keine objektiven Gründe gibt. Diese hartnäckige Lohndiskriminierung muss nun endlich effektiv bekämpft werden. Freiwillige Massnahmen der Arbeitgeber brachten in den letzten Jahren keine substanzielle Verbesserung.

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordern die 240 Delegierten des SGB-Frauenkongress das Parlament auf, den Willen des Stimmvolks zu respektieren, und die Lohngleichheit durchzusetzen. Ihre Forderungen untermauerten sie mit einer Spontandemo in der Berner Innenstadt.

Gelegenheit zu Fortschritten bei der Lohngleichheit bietet die Revision des Gleichstellungsgesetzes, auf welche die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK) am Freitag eingetreten ist - wenn auch denkbar knapp. Die vom Bundesrat gemachten Vorschläge reichen jedoch nicht aus, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Um den fortwährenden Verfassungsbruch zu stoppen, fordern die Gewerkschaftsfrauen folgende Massnahmen:

  • Der Bund muss die kompromisslose Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes überprüfen können und kontrollieren, ob Unternehmen ihre Lohnanalysen korrekt durchführen und die Lohngleichheit einhalten.
  • Unternehmen, die ihre Löhne nicht korrekt analysieren oder Frauen bei den Löhnen diskriminieren, müssen sanktioniert werden.
  • Die Gewerkschaften müssen bei der Umsetzung der Lohngleichheit mitwirken: Auf Bundesebene in einer tripartiten Kommission und auf Unternehmensebene bei den Lohnanalysen.

37 Jahre nach der Verankerung des Lohngleichheits-Grundsatzes in der Verfassung und 22 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes ist es höchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Für die SGB-Frauen gilt klar die Devise: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!

Auskünfte:
  • Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauen, 079 647 72 83
  • Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauen, 079 219 94 20
  • Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89

 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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