Lohngleichheit: Jetzt muss es endlich zügig vorwärts gehen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Christina Werder

Am 14. Juni, dem 21. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, werden die Gewerkschaftsfrauen in Bern erneut den schleppenden Gang in Sachen Lohngleichheit kritisieren. Sie verlangen von den Parlamentarier/innen mehr entsprechenden Einsatz.

„Wir laden Sie mit diesem Brief ein, sich in Ihrem direkten Wirkungskreis – zum Beispiel als Unternehmer, Unternehmerin oder Verwaltungsratsmitglied – dafür einzusetzen, dass Ihnen „nahestehende“ Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog beitreten. Wir bitten Sie ebenfalls, uns über Ihre Bemühungen zu informieren. Bisher sind 20 Unternehmen dabei; einige äussern sich dazu im beiliegenden Flyer.“

Diese Zeilen stehen in einem Brief, den die SGB-Frauenkommission am 8. März dieses Jahres, dem internationalen Tag der Frau, den Mitgliedern des schweizerischen Parlaments geschickt hat. Mittlerweile sind es 24 Unternehmen, die beim Lohngleichheitsdialog mitmachen. Das ist ein nur dünner Fortschritt. Die Parlamentarier/innen haben den Tatbeweis für die Lohngleichheit noch nicht erbracht. Auch in diesem Rahmen wird Lohngleichheit verschleppt! Immerhin gibt es vereinzelt Zeichen der Hoffnung. So hat eine nationalrätliche Kommission vor kurzem eine Parlamentarische Initiative Teuscher angenommen, wonach staatliche Lohnkontrollen vorzusehen sind, wenn der Lohngleichheitsdialog in der Praxis nicht genügend tief greifen sollte. Zum zweiten hat das Parlament in der Legislaturplanung beschlossen, dass der Bundesrat Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung inkl. Prüfung zusätzlicher staatlicher Instrumente ergreifen soll.

Die SGB-Frauen werden am Morgen des 14. Juni die Parlamentarier/innen erneut zum Tatbeweis für die Lohngleichheit auffordern. Sie werden zur Begründung auf das verweisen können, was sie den Mitgliedern der Räte bereits vor drei Monaten so geschrieben haben:

„Seit 30 Jahren ist der Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Verfassung verankert. An der tatsächlichen Situation hat sich aber wenig verändert. Auch heute verdienen Frauen für dieselbe Arbeit immer noch 18.4 Prozent weniger als Männer. Es ist nun endlich an der Zeit, dass tatsächliche Fortschritte gemacht werden. […] Es darf Ihnen nicht egal sein, dass die Gesetze, die Sie beschliessen, nicht umgesetzt werden.“

Für die SGB-Frauen ist denn auch klar: Treten bis 2014 nicht genügend Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog bei, dann ist eine Verschärfung des gesetzlichen Instrumentariums unumgänglich.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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