Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist eine Realität. Weltweit. Aber auch in der Schweiz. Obwohl das Prinzip der Lohngleichheit seit 37 Jahren in der Verfassung verankert ist, beträgt die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen gemäss Eurostat immer noch 17 Prozent, und damit etwas mehr als im EU-Schnitt. Rund zwei Fünftel dieses Lohnunterschieds lassen sich nicht durch objektive Faktoren wie unterschiedliche Ausbildung, Hierarchiestufen und Aufgabenprofile erklären. Anders als von den Arbeitgebern in den letzten Jahren plötzlich wieder kolportiert, handelt es sich dabei schlicht um Lohndiskriminierung. Insgesamt entgehen den arbeitstätigen Frauen pro Jahr fast 10 Milliarden Franken!
Die Lohndiskriminierung geschieht oft unbewusst. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Parlament im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes nun vorwärts macht und die Vorlage aus dem Ständerat verbessert. Es braucht nicht nur, wie zurzeit vorgesehen, eine Analysepflicht. Es braucht auch eine «Madame Égalité», die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, und die bei Missachtung auch Sanktionen aussprechen kann.
Für den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen ist nicht allein die Lohndiskriminierung verantwortlich. Studien zeigen vielfältige Gründe für die Lohnlücke. Mutterschaft alleine reicht als Erklärung nicht aus. Entscheidenden Einfluss haben die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Elternschaft. Dabei gilt: Je höher die Akzeptanz für die Erwerbstätigkeit von Müttern und je besser und günstiger das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung, desto geringer der Mutterschaftsmalus. Deshalb setzt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) dafür ein, dass das Angebot an steuerfinanzierter familienergänzender Kinderbetreuung ausgebaut und die bezahlte und unbezahlte Arbeit besser zwischen den Geschlechtern verteilt wird.
Dies zeigt: Lohngleichheit geht alle an, ob Frauen oder Männer. Umso mehr als die Lohndiskriminierung der Frauen sich auch negativ auf die Renten von Frauen und Paaren auswirkt. Um die Bevölkerung für Lohngleichheitsfragen zu sensibilisieren, trägt der SGB die Debatte unter dem Slogan «Lohngleichheit ist auch dein Bier» in die Beiz: In den Städten Aarau, Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern und Zürich wird ab heute in verschiedenen Restaurants und Bars ein von der Waadtländer Brauerei La Nébuleuse extra gebrautes Lohngleichheitsbier verkauft. Und am gewerkschaftlichen Aktionstag für Lohngleichheit vom 14. Juni wird das Bier an Veranstaltungen ausgeschenkt. Begleitet wird der Ausschank von einer Kampagne auf fb.me/auch.dein.bier und www.auch-dein-bier.ch.
Das Lohngleichheitsbier ist Teil einer seit Jahresbeginn geführten Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung. Zusammen mit einer breiten Allianz von Frauenorganisationen mobilisiert der SGB auch für die nationale Kundgebung «#enough18 – Für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung» vom 22. September in Bern.