Lohngleichheit – Es ist Zeit für die Wende

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Christina Werder

2015 wird ein Schlüsseljahr

In jüngster Vergangenheit hat die Lohndiskriminierung wieder zugenommen. 2015 muss das Pendel wieder in die andere Richtung ausschlagen. Das Jahr könnte der Lohngleichheit den Weg ebnen. Der SGB wird auf alle Fälle das seine dazu beitragen.

Seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes ist der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau bis zum Jahr 2010 stets leicht gesunken. Doch in jüngster Vergangenheit (2010 bis 2012) ist er wieder leicht angestiegen – auf 18.9 Prozent. Den Frauen entgehen pro Jahr rund 7.7 Milliarden Franken bzw. an die 700 Franken pro Monat. Das bezahlen sie im Alter noch einmal – mit tieferen Renten. Für den SGB ist deshalb klar: Es braucht jetzt endlich wirksame gesetzliche Massnahmen. Es braucht eine tripartit zusammengesetzte Behörde, die in den Betrieben Kontrollen durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit griffige Massnahmen anordnen kann.

Bundesrat will handeln

Der Bundesrat hat am 22. Oktober dieses Jahrs einen Schritt in diese Richtung getan. Er will Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden verpflichten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen. Die Durchführung muss durch Dritte kontrolliert werden. Die Kontrolle sollen die Arbeitgeber wahlweise den Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation übertragen können. Das Ergebnis dieser Kontrolle soll im Jahresbericht erwähnt werden. Nicht veröffentlicht werden muss die Höhe des Lohnunterschieds. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers können die Arbeitnehmenden wie heute die Lohngleichheit gerichtlich einfordern. Bis Mitte 2015 soll eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet sein.

Richtung stimmt

Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie genügen jedoch nicht. Es braucht zusätzlich eine tripartit zusammengesetzte Behörde mit Kontroll-, Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen. Nur so wird es möglich, die Verantwortung zur Durchsetzung der Lohngleichheit, immerhin ein Verfassungsauftrag, von der einzelnen Frau wegzunehmen und zu einer staatlichen Instanz hinzuführen. Dies ist zwingend notwendig. Denn das Klagerecht stellt für die einzelne Frau eine sehr hohe Hürde dar.

Mobilisieren

Machen wir uns nichts vor: allein aus Gerechtigkeit wird es in der Lohngleichheit nicht vorwärtsgehen. Und: bereits dem zaghaften Schritt des Bundesrates wird Opposition erwachsen. Soll sich etwas bewegen, braucht es da schon die öffentliche Präsenz der Frauen. Selbstbewusst müssen wir darauf hinweisen, dass wir diese Diskriminierung nicht mehr jahrelang schlucken werden. Der SGB, eingebunden in ein breites Bündnis, mobilisiert in diesem Sinn für die Lohngleichheit. Für den 7. März 2015 heisst es „Alle auf nach Bern!“. An einer machtvollen Demo gilt es zu zeigen, dass den Frauen der Geduldsfaden gerissen ist. Sie wollen jetzt der Politik den Tarif durchgeben. Sie wollen Lohngleichheit, subito! Der SGB wird an dieser Demo auch die Erhöhung des AHV-Rentenalters der Frauen bekämpfen. Zudem wird der SGB am 12. Juni 2015 in Bern eine Lohngleichheitstagung organisieren.

2015 verspricht viel hinsichtlich Lohngleichheit. Packen wir es an – am 7. März auf nach Bern!

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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