Lohngleichheit: Endlich Nägel mit Köpfen machen, bitte!

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Artikel
Verfasst durch Regula Bühlmann

Gleichstellungsgesetz nicht abschwächen, sondern verschärfen!

Obwohl sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen gegen jegliche Massnahmen wehren: Die Vorlage zur Revision des Gleichstellungsgesetzes kommt am 28. Februar in den Ständerat. Allerdings in abgeschwächter Version. Das Plenum muss korrigieren.

Letztes Jahr hat der Bundesrat Simonetta Sommarugas Versprechen an den 12. SGB-Frauenkongress aus dem Jahr 2013 eingelöst und eine Vorlage an das Parlament verabschiedet, die der fortwährenden Lohndiskriminierung der Frauen ein Ende setzen soll. Am 28. Februar berät der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats und der vorberatenden ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zur Umsetzung der Lohngleichheit.

Bundesrat: mehr Transparenz

Das Projekt zur Revision des Gleichstellungsgesetzes hat jedoch auf dem bisherigen Weg etliche Zähne verloren. Zu gross ist der Widerstand der Bürgerlichen und der Arbeitgeberverbände, als dass die wiederholt von Fachleuten vorgeschlagene Durchsetzungskompetenz des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden wäre. Der Bundesrat schlägt lediglich unternehmensinterne Lohnanalysen alle vier Jahre vor. Diese würden für mehr Transparenz sorgen. Das ist ein wichtiges Instrument gegen die Lohndiskriminierung. Dieses Instrument wäre effizienter, wenn Unternehmen, welche die Lohngleichheit nicht innehalten, Sanktionen in Aussicht gestellt würden. Aber da hat der Mut den Bundesrat schon während der Vernehmlassung verlassen.

Kommission schwächt ab

Doch auch die Forderung nach mehr Transparenz geht einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission WBK-S offenbar schon zu weit, denn gemäss ihr sollen nur noch Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vom revidierten Gesetz betroffen sein. Der Bundesrat hatte als Limite 50 Angestellte vorgeschlagen, denn ab dieser Unternehmensgösse sind die statistischen Instrumente problemlos anwendbar. Die Kommission will damit nur gerade ein knappes Prozent der Unternehmen mit nicht einmal der Hälfte der Arbeitnehmenden der Analysepflicht unterstellen - beim Bundesratsvorschlag sind es mehr als doppelt so viele Unternehmen. Besorgniserregend ist auch, dass die Kommissionsmehrheit auf die Kontrolle der Lohnanalysen durch ausgewiesene Expertinnen und Experten verzichten will. Diesen WBK-S-Mitgliedern scheint es egal zu sein, ob das nötige Fachwissen für die Analyse vorhanden ist.

Des Weiteren will die Kommissionsmehrheit das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt seine Wirkung entfalten kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht. Auch der Bundesrat schlägt vor, nach zehn Jahren die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen, aber erst danach über deren Fortsetzung zu entscheiden. Und zum Schluss will die bürgerliche Kommissionsmehrheit, dass Unternehmen, bei denen die Analyse keine Diskriminierung aufgedeckt hat, fortan von der Analysepflicht befreit sind.

Arbeitgeber wollen gar nichts

Selbst gegen diese beinahe zur Bisslosigkeit abgeschwächte Vorlage wehren sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen. Massnahmen gegen Lohndiskriminierung sollen freiwillig bleiben: Unser Bauchgefühl wird es schon richten, und notfalls können betroffene Frauen ja klagen. - Ja, danke, und dabei Kräfte und Stelle verlieren!

Ungleiche Löhne für gleiche Arbeit sind ein Fakt. Und bleiben es, leider! Dabei verlangt unsere Verfassung gleiche Löhne. Wo sonst duldet man einen andauernden Verfassungsbruch?! Wo sonst setzt man für die Einhaltung einer Verfassungsbestimmung auf Freiwilligkeit?! Deshalb ist für den SGB klar: Wir wollen Lohngleichheit. Punkt. Schluss!

Es braucht Massnahmen mit Biss

Das Ständeratsplenum muss den bürgerlichen Versuchungen seiner Kommission widerstehen, es muss an den Vorschlägen des Bundesrates als Minimalvariante festhalten und sie gemäss den Anträgen der Kommissionsminderheit verbessern. Das Gesetz soll zudem neu eine Untersuchungskompetenz und ein Klagerecht für das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vorsehen sowie eine Pflicht der Unternehmen, geplante Massnahmen gegen aufgedeckte Lohndiskriminierungen darzulegen. Es braucht diese Massnahmen, damit das Verfassungsgebot nun endlich Wirklichkeit wird.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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