Die Mehrheit des Ständerats lehnt jegliche Pflichten zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ab. Sie hat die Revision des Gleichstellungsgesetzes auf die lange Bank geschoben. Die Entscheide des Ständerats, auf die Vorlage zwar einzutreten, aber sie zur Prüfung von freiwilligen Massnahmen an die Kommission zurückzuweisen, ist verlogen und ein Skandal. Denn die Unternehmen hatten genug Zeit und Möglichkeiten, die Lohngleichheit mit freiwilligen Massnahmen durchzusetzen. Die Frist für Freiwilligkeit ist mit dem Scheitern des Lohngleichheitsdialogs längst abgelaufen. Der heutige Beschluss hat deshalb nur ein Ziel: Konkrete Massnahmen zur Durchsetzung des Lohngleichheitsgebots zu verhindern oder doch zu verzögern. Das ist ein Affront gegenüber allen erwerbstätigen Frauen in der Schweiz.
37 Jahre nachdem die Schweizerinnen und Schweizer den Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in der Verfassung festgeschrieben haben, ist es höchste Zeit für obligatorische Kontrollen und Durchsetzungsinstrumente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände fordern die Ständerätinnen und Ständeräte auf, die eingeschlagene Verzögerungstaktik rasch aufzugeben und dem Verfassungsauftrag endlich mit dem gebührenden Ernst Rechnung zu tragen.
Die Entscheide des Ständerats zeigen, dass frauenpolitische Anliegen einen äusserst schweren Stand haben. Es ist empörend: Jeder noch so kleine Fortschritt muss hart erkämpft werden. Der SGB und seine Verbände führen diesen Kampf seit Jahrzehnten. Sie werden ihn intensivieren. Bereits am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, wird der Druck mit Aktionen auf der Strasse erhöht. Ausserdem stellt der SGB am diesjährigen Tag der Arbeit die Gleichstellung ins Zentrum mit einem Slogan, der dem Parlament den Verfassungsauftrag unmissverständlich in Erinnerung ruft: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
Auskünfte:
- Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74