Lohngleichheit: Barrieren und Stellvertreterkrieg

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Regula Bühlmann

In die Frage der Lohngleichheit ist Wind aufgekommen. Es gibt aber zahlreiche Versuche, die Fahrt zu stoppen. Einer davon tarnt sich als Beitrag zur Methodendiskussion.

Das EJPD erarbeitet zurzeit eine Vorlage mit verbindlichen Massnahmen für die Lohngleichheit, die der Bundesrat voraussichtlich in der 2. Hälfte 2015 präsentieren wird. Gleichzeitig setzt sich eine breite Allianz dafür ein, dass dieses Vorhaben auch umgesetzt wird: 12‘000 Personen, die an der Lohngleichheitsdemo vom 7. März teilgenommen haben, sowie über 5‘000 Unterzeichnerinnen des Lohngleichheitsmanifests sind ein starkes Zeichen dafür, dass die Bevölkerung den Verfassungsbruch nicht länger akzeptiert. Der SGB ist massgeblich an dieser Allianz beteiligt. Er fordert die bedingungslose Umsetzung des Verfassungsauftrags der Lohngleichheit mittels Kontrollen und Sanktionen.

Für Diskussionsstoff sorgt in diesem Zusammenhang ein Postulat von Nationalrat Ruedi Noser (FDP ZH). Noser will eine Überprüfung der wissenschaftlich fundierten Regressionsanalyse, die zur Erhebung der Lohndiskriminierung verwendet wird. Natürlich darf man über Methoden diskutieren.  Fraglich jedoch ist, ob eine Optimierung der Methode das Ziel der so lancierten Diskussion ist. Der SGB geht davon aus, dass es sich um eine Stellvertreterdiskussion handelt: Um staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu verhindern, wird die Methode und damit die Existenz einer Lohndiskriminierung in Frage gestellt.

Zu bedenken ist: Bei der Forderung nach Alternativen resp. einer Weiterentwicklung der Erhebungsmethode geht oft vergessen, dass pragmatische Kompromisse zwischen Präzision der Ergebnisse und Umsetzbarkeit der Erhebung kaum zu umgehen sind. Diesen trägt die bei den standardisierten Kontrollen im Beschaffungswesen angewendete hohe Toleranzschwelle von 5% bereits jetzt Rechnung. Unabhängig von den im Rahmen der Gesetzesänderung vorgegebenen Methoden sind im Falle von Lohnklagen oder Sanktionen vertiefte Abklärungen wahrscheinlich, um eine allfällige Falschverurteilung auszuschliessen.

Die Diskussion, die wir führen müssen, ist jedoch eine andere: Gesprochen werden muss über die faire Bewertung von Arbeit, den Wert der bezahlten und der unbezahlten Arbeit sowie über die Transparenz von Lohnsystemen. Es geht nicht in erster Linie darum, welche Variablen bei der Analyse erfasst werden, sondern darum, dass die Lohngleichheit kontrolliert wird und dass die Resultate transparent sind. Die Umsetzung eines Verfassungsauftrags ist keine Frage der Methode, sondern der Gerechtigkeit.

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