Längere Entschädigung bei Hospitalisierung des Neugeborenen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Regula Bühlmann

Parlament will Lücke schliessen

Das Parlament ist gewillt, eine Lücke beim Mutterschaftsurlaub zu schliessen. Mütter sollen bei längerer Krankheit des Kindes ihren Mutterschaftsurlaub verlängern können. Ein guter Entscheid.

Das Problem: Wenn ein Neugeborenes nach der Geburt mindestens drei Wochen hospitalisiert wird, kann die Mutter den Anfang der Mutterschaftsentschädigung auf den Zeitpunkt verschieben, an dem sie das Kind nach Hause nimmt. Nicht explizit geregelt ist jedoch, ob die Frau bei einem solchen Aufschub während der Hospitalisierung des Kindes Anspruch auf den Bezug einer Entschädigung hat. Erwerbsarbeit jedoch ist ihr während dieser Zeit untersagt.

Die Lösung: In solchen Fällen soll die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden. Heute ist diese gesetzlich auf maximal 98 Tage beschränkt. Die Verlängerung soll in diesen Fällen mindestens 21 Tage betragen. Das Maximum wird der Bundesrat in einer Ergänzung des Erwerbsersatzgesetzes zu definieren haben.

Der Beschluss: Mit 113 gegen 67 Stimmen (vor allem der SVP) hat am 7.6.2017 der Nationalrat dieser Lösung zugestimmt. Der Ständerat hat dieser Motion bereits in der Wintersession 2016 Folge gegeben, einstimmig. Der Bundesrat, der die Motion ebenfalls befürwortete, wird nun diesen Beschluss umsetzen müssen.

Die Kosten: Jährlich müssen rund 1000 Neugeborene länger als drei Wochen hospitalisiert werden, dies bei 80 000 Neugeborenen pro Jahr. Bei einer Verlängerung um 56 Tage beziffert die Verwaltung die Kosten auf 5 Mio. Franken. Die grosse Erleichterung für die betroffenen Familien ist also sehr günstig zu haben.

 

Kein Recht auf Pensenreduktion

Auf Beton stiess dagegen Nationalrätin Nadine Masshardt (SP BE) mit ihrer Parlamentarischen Initiative, die einen Rechtsanspruch auf eine maximal 20%ige Reduktion des Beschäftigungsgrades nach der Geburt eines Kindes festlegen wollte. Ziel des Vorschlages war es, Väter vermehrt in die Kindesbetreuung einzubinden. Kleine (was noch zu definieren gewesen wäre) Unternehmen wären von der Regelung ausgenommen gewesen.

Alle Argumente nützten nicht. Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat stellte sich geradezu doktrinär auf den Standpunkt, dass es keine zusätzliche Regulierung leiden möge und dass an der Vertragsfreiheit kein Abstrich zu dulden sei. SVP-Nationalrat Egloff sprach es - und das Plenum nickte ab: Mit 110 gegen 67 wurde der Initiative keine Folge gegeben.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

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