Kinder in der Kita

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Keine weitere Verzögerung bei der Gleichstellung im Erwerbsleben

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

Ständeratskommission schiebt Kita-Gesetz auf die lange Bank

Am 14. Juni haben über 300’000 Menschen auf der Strasse mehr Gleichstellung eingefordert. Es braucht entschiedene Schritte. Zum Beispiel, um die familienergänzende Betreuung in der Schweiz zu stärken und so die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu verbessern. Der SGB bedauert, dass die zuständige Kommission des Ständerats mit ihren Beschlüssen zum Kita-Gesetz das Vorankommen dieser wichtigen Vorlage verzögert. Die Zeit drängt, sonst läuft die finanzielle Beteiligung des Bundes bereits Ende 2024 ersatzlos aus.

In Bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben hinkt die Schweiz in beunruhigendem Masse hinterher. Einer der Hauptgründe sind die enorm hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Insbesondere in der Deutschschweiz sind die Betreuungskosten ein grosses Problem. Aber auch die Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung sind ungenügend. Der SGB fordert deshalb genügend Betreuungsplätze in hoher Qualität für alle Kinder, die Aufwertung der Arbeit in der Kinderbetreuung durch gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind.

Bislang fehlt in der Schweiz im europäischen Vergleich ein ausreichendes und zahlbares Angebot an Kinderbetreuung. Die mangelnde öffentliche Finanzierung zeigt sich auch in den Arbeitsbedingungen: Das Betreuungspersonal, ist häufig überlastet. Die niedrigen Löhne führen zu Personalfluktuation. Ausserdem sind sowohl das Angebot als auch die Kosten und die Qualität der Betreuung lokal sehr unterschiedlich. Wenn Betreuungsplätze fehlen oder die Familien sich keine Betreuungsplätze leisten können, reduzieren vor allem Frauen ihre Erwerbsarbeit, um unbezahlt Kinder zu betreuen. Dies hat zur Folge, dass Frauen weniger Einkommen und Schwierigkeiten haben, eine existenzsichernde Rente zu erhalten.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Für die Zukunft wird deshalb kein Weg daran vorbeiführen, die Kinderbetreuung als Service public auszugestalten, so dass sie eine Selbstverständlichkeit wird. Wie der Kindergarten. Dabei einzig auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zu achten, reicht nicht. Vielmehr braucht es auch Massnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und der Arbeitsbedingungen des Betreuungspersonals.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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